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Gericht

Verordnung über das Zwangsmassnahmengericht (sGS 962.13) neues Fenster

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Momentaufnahme
01

Institution & Standort

Gericht

Verordnung über das Zwangsmassnahmengericht (sGS 962.13) neues Fenster

Gerichte, Kanzleien, Behörden und Institutionen werden als eigene Entitäten geführt. Personen und belegte Funktionen werden separat verknüpft.

02

Verknüpfte Personen & Funktionen

Noch keine freigegebene Personenverknüpfung.

03

Amtliche Quellen

01Amtliche Institutionsquelle

ch.ch – Gerichte der Schweiz / kantonale Gerichtsbehörden

Herausgeber
Schweizerische Eidgenossenschaft / Kantone
Stand / Datum
geprüft

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