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anweisung statt (FE/2, Beilagen 1 und 2).

anweisung statt (FE/2, Beilagen 1 und 2). Am 21. Juli 2026 teilte die vorinstanzliche Richterin den Parteien mit, dass keine weitere Verhandlung vorgesehen sei und stellte den Entscheid in Aussicht (FE/2, Beilage 1). 2. Am 24. Juli 2026 erhob Vater "Fristwahrende Beschwerde gegen das Schreiben von Frau Richterin J. Genton vom 21. Juli 2026; eventualiter Rechtsverzögerungs- und Rechtsverweigerungsbeschwerde" mit folgenden Rechtsbegehren (FE/1, S. 1 f. [nachfolgend: Beschwerde]:

Sat Sep 19
Quelle
01
Entscheid vom 3. August 2026 · 03.08.2026

20.09.2026, 18:58:28 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Aug 03 · SHA-256 a2c2c4cc9cc11a26…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Was die Quelle dokumentiert

anweisung statt (FE/2, Beilagen 1 und 2). Am 21. Juli 2026 teilte die vorinstanzliche Richterin den Parteien mit, dass keine weitere Verhandlung vorgesehen sei und stellte den Entscheid in Aussicht (FE/2, Beilage 1). 2. Am 24. Juli 2026 erhob Vater "Fristwahrende Beschwerde gegen das Schreiben von Frau Richterin J. Genton vom 21. Juli 2026; eventualiter Rechtsverzögerungs- und Rechtsverweigerungsbeschwerde" mit folgenden Rechtsbegehren (FE/1, S. 1 f. [nachfolgend: Beschwerde]:

Einordnung

Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.

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