Was die Quelle dokumentiert
anweisung statt (FE/2, Beilagen 1 und 2). Am 21. Juli 2026 teilte die vorinstanzliche Richterin den Parteien mit, dass keine weitere Verhandlung vorgesehen sei und stellte den Entscheid in Aussicht (FE/2, Beilage 1). 2. Am 24. Juli 2026 erhob Vater "Fristwahrende Beschwerde gegen das Schreiben von Frau Richterin J. Genton vom 21. Juli 2026; eventualiter Rechtsverzögerungs- und Rechtsverweigerungsbeschwerde" mit folgenden Rechtsbegehren (FE/1, S. 1 f. [nachfolgend: Beschwerde]:
Einordnung
Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.