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Die bisherigen Anträge betreffend unentgeltliche Rechtspflege bleiben aufrechterhalten.

Die bisherigen Anträge betreffend unentgeltliche Rechtspflege bleiben aufrechterhalten. Begründung 1. Massgebende Ausgangslage Der fortgeltende Eheschutzentscheid gewährt drei Ferienwochen pro Jahr, höchstens sieben Tage hintereinander; die Ferien sind zwei Monate im Voraus «in Absprache mit der Mutter» anzumelden. Im superprovisorischen Entscheid vom 3. August 2026 wurde «Absprache» dahin ausgelegt, dass bei fehlender Einigung kein einseitiges Bestimmungsrecht besteht. Diese Auslegung und der superprovisorische Entscheid werden vorliegend nicht nachträglich angefochten. Das Gericht hat die übrige Ferienregelung 2026 ausdrücklich einem…

Sat Sep 19
Quelle
01
Stellungnahme des Gesuchstellers · 26.08.2026

17.09.2026, 05:23:45 · Europe/Zurich · indexiert · Wed Aug 26 · SHA-256 e8c9e0ea1a1dc8f7…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Was die Quelle dokumentiert

Die bisherigen Anträge betreffend unentgeltliche Rechtspflege bleiben aufrechterhalten. Begründung 1. Massgebende Ausgangslage Der fortgeltende Eheschutzentscheid gewährt drei Ferienwochen pro Jahr, höchstens sieben Tage hintereinander; die Ferien sind zwei Monate im Voraus «in Absprache mit der Mutter» anzumelden. Im superprovisorischen Entscheid vom 3. August 2026 wurde «Absprache» dahin ausgelegt, dass bei fehlender Einigung kein einseitiges Bestimmungsrecht besteht. Diese Auslegung und der superprovisorische Entscheid werden vorliegend nicht nachträglich angefochten. Das Gericht hat die übrige Ferienregelung 2026 ausdrücklich einem…

Einordnung

Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.

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