Was die Quelle dokumentiert
essleitenden Verfügung verbundenen, erheblichen Nachteils wie auch Ausführungen zur Frage bedingt, inwiefern und warum sich dieser Nachteil später nicht mehr leicht wiedergutmachen lassen soll (GVP 2015 Nr. 85 E. 2.a). b) Der weitschweifigen, aber im Wesentlichen an der Sache vorbeigehenden Beschwerde lassen sich zur hier relevanten Frage, ob Vater durch die prozessleitende Verfügung vom 21. Juli 2026 ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht, nur unzureichende Ausführungen entnehmen: Zur Begründung führt Vater — unter dem Titel "Nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil" — lediglich aus, dass die von seiner Ehegattin…
Einordnung
Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.