LawReport.chLawReport.ch
ThemenPersonenInstitutionenLaw BlogLaw Community
DEOriginalENFRITRM
ProfilMein Profil
LawReport.chLawReport.ch
ThemenPersonenInstitutionenLaw BlogLaw Community
Sprache
DEOriginalENFRITRM
LoginMein Profil
Law Blog

Für die übrige Zeit des Jahres 2026 besteht zwischen den Eltern keine Ferienvereinbarung.

Für die übrige Zeit des Jahres 2026 besteht zwischen den Eltern keine Ferienvereinbarung. Die Kindsmutter ist dennoch bereit, dem Gesuchsteller die erste Weihnachtsferienwoche vom 21. bis 27. Dezember 2026 zu ermöglichen. Vorbehalten bleiben die bereits festgelegten Feiertage am 25. und 26. Dezember 2026, welche Fallperson bei der Kindsmutter verbringt. Damit zeigt die Gesuchsgegnerin erneut ihre Bereitschaft zu einer sachgerechten und ausgewogenen Regelung.

Sat Sep 19
Quelle
01
Kurzstellungnahme der anwaltlichen Vertretung · 14.08.2026

17.09.2026, 05:21:55 · Europe/Zurich · indexiert · Fri Aug 14 · SHA-256 f666a141d8300f42…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Was die Quelle dokumentiert

Für die übrige Zeit des Jahres 2026 besteht zwischen den Eltern keine Ferienvereinbarung. Die Kindsmutter ist dennoch bereit, dem Gesuchsteller die erste Weihnachtsferienwoche vom 21. bis 27. Dezember 2026 zu ermöglichen. Vorbehalten bleiben die bereits festgelegten Feiertage am 25. und 26. Dezember 2026, welche Fallperson bei der Kindsmutter verbringt. Damit zeigt die Gesuchsgegnerin erneut ihre Bereitschaft zu einer sachgerechten und ausgewogenen Regelung.

Einordnung

Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.

Vollständigen Beitrag freischalten

Dieser Beitrag kostet CHF 27.75 netto + 8.1% MWST = CHF 30.00 brutto. Einmalige Zahlung über Stripe. Keine Monatsgebühr.

Anmelden
LawReport.chLawReport.ch
DatenschutzImpressumCookie-PolicyBerichtigung melden
© 2026 LawReport.ch