Was die Quelle dokumentiert
Für die übrige Zeit des Jahres 2026 besteht zwischen den Eltern keine Ferienvereinbarung. Die Kindsmutter ist dennoch bereit, dem Gesuchsteller die erste Weihnachtsferienwoche vom 21. bis 27. Dezember 2026 zu ermöglichen. Vorbehalten bleiben die bereits festgelegten Feiertage am 25. und 26. Dezember 2026, welche Fallperson bei der Kindsmutter verbringt. Damit zeigt die Gesuchsgegnerin erneut ihre Bereitschaft zu einer sachgerechten und ausgewogenen Regelung.
Einordnung
Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.