Was die Quelle dokumentiert
1. Angesichts der Geringfügigkeit des Aufwands wird auf die Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren — ausnahmsweise - verzichtet (Art. 5 Abs. 2 GKV). Das von Vater für das Beschwerdeverfahren gestellte Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (Verfahren [interne Kennung entfernt]) wird damit gegenstandslos und folglich abgeschrieben.
Einordnung
Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.