Was die Quelle dokumentiert
neten Ersatzblocks sei abzuweisen. b) Eventualiter sei ein allfälliger weiterer Ferienbezug des Gesuchstellers während der ersten Weihnachtsferienwoche vom 21. bis 27. Dezember 2026 festzulegen, jedoch unter * eingetragen im Anwalts- und Notariatsregister des Kantons St. Gallen / Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) ausdrücklichem Vorbehalt der bestehenden Feiertagsregelung, wonach Fallperson den 25. und 26. Dezember 2026 bei der Gesuchsgegnerin verbringt. Die Übergabezeiten wären anhand der bestehenden Feiertagsregelung zu konkretisieren. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zulasten des Gesuchstellers. Zur…
Einordnung
Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.