Was die Quelle dokumentiert
Soweit die primäre Beschwerde wegen einer von keiner Partei veranlassten gerichtlichen Verfahrensunklarheit gutgeheissen wird, seien die Prozesskosten einschliesslich einer angemessenen Entschädigung von Vater nach der bundesgerichtlichen Praxis der Staatskasse zu überbinden beziehungsweise sei auf die Erhebung von Kosten zu verzichten. 12. Vater sei Gelegenheit zu geben, nach Abschluss des Schriftenwechsels und vor dem Kostenentscheid eine separate Kostennote einzureichen, welche nur den tatsächlich angefallenen, sachlich notwendigen und dem kantonsgerichtlichen Beschwerdeverfahren zurechenbaren Zeit- und Auslagenaufwand enthält.…
Einordnung
Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.