Was die Quelle dokumentiert
htet (Art. 5 Abs. 2 GKV). Das von Vater für das Beschwerdeverfahren gestellte Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (Verfahren [interne Kennung entfernt]) wird damit gegenstandslos und folglich abgeschrieben. 2. Da die Beschwerdegegnerin nicht ins Verfahren einbezogen wurde, besteht kein Anspruch auf eine Partei- oder Umtriebsentschädigung. [interne Kennung entfernt] 71/8 Entscheid 1. Auf die Beschwerden wird nicht eingetreten. 2. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Kosten erhoben. 3. Das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird als gegenstandslos abgeschrieben. 4. Es wird keine Partei- oder Umtriebsentschädigung zugesprochen. Der…
Einordnung
Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.