Dokumentierter Nachweis
Der verifizierte amtliche Quellenstand ordnet Organisationsreglement Obergericht (OROG) III A/3/2 der Kategorie court zu.
Quelle
Schweizerische Eidgenossenschaft / Kantone · https://www.gl.ch/rechtspflege/gerichte/obergericht.html/279
Einordnung
Dieser Eintrag bildet ausschliesslich den verifizierten Quellenstand ab. Eine weitergehende rechtliche oder persönliche Bewertung ist damit nicht verbunden.