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Gesuchsteller oder Gesuchsgegner? Parteibezeichnungen im Entscheid vom 7. September

Auf Seite 8 bezeichnet der Entscheid die Mutter als «Gesuchstellerin» und den Vater als «Gesuchsgegner», obwohl das Rubrum den Vater als Gesuchsteller und die Mutter als Gesuchsgegnerin ausweist. Auf Seite 8 bezeichnet der Entscheid die Mutter als «Gesuchstellerin» und den Vater als «Gesuchsgegner», obwohl das Rubrum den Vater als Gesuchsteller und die Mutter als Gesuchsgegnerin ausweist.

Sun Sep 13
Quelle
01
Ferienentscheid des Kreisgerichts Wil · 07.09.2026

13.09.2026, 14:46:09 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Sep 07 · SHA-256 92b10a794cb27e44…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Gesuchsteller oder Gesuchsgegner? Parteibezeichnungen im Entscheid vom 7. September

Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.

Auf Seite 8 bezeichnet der Entscheid die Mutter als «Gesuchstellerin» und den Vater als «Gesuchsgegner», obwohl das Rubrum den Vater als Gesuchsteller und die Mutter als Gesuchsgegnerin ausweist. Auf Seite 8 bezeichnet der Entscheid die Mutter als «Gesuchstellerin» und den Vater als «Gesuchsgegner», obwohl das Rubrum den Vater als Gesuchsteller und die Mutter als Gesuchsgegnerin ausweist.

Quellenbasis

Was die Akten zeigen

Auf Seite 8 bezeichnet der Entscheid die Mutter als «Gesuchstellerin» und den Vater als «Gesuchsgegner», obwohl das Rubrum den Vater als Gesuchsteller und die Mutter als Gesuchsgegnerin ausweist.

Antrag und Gegenposition

Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.

Auf Seite 8 bezeichnet der Entscheid die Mutter als «Gesuchstellerin» und den Vater als «Gesuchsgegner», obwohl das Rubrum den Vater als Gesuchsteller und die Mutter als Gesuchsgegnerin ausweist.

Prüfpunkt

Aus dem formellen Fehler allein folgt keine Aussage über das materielle Ergebnis; relevant ist, ob die Rollen und Anträge trotz der fehlerhaften Bezeichnung inhaltlich eindeutig zugeordnet werden können.

LawReport-Einordnung

Parteibezeichnungen und Datumsangaben sind formelle Elemente eines Entscheids. Die dokumentierten Verwechslungen und der Tippfehler beweisen für sich allein keine materielle Rechtswidrigkeit. Sie sind aber transparent auszuweisen, weil sie die redaktionelle Präzision und die Nachvollziehbarkeit des Entscheids betreffen.

Was daraus nicht folgt

Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.

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