LawReport.chLawReport.ch
ThemenPersonenInstitutionenLaw BlogLaw Community
DEOriginalENFRITRM
ProfilMein Profil
LawReport.chLawReport.ch
ThemenPersonenInstitutionenLaw BlogLaw Community
Sprache
DEOriginalENFRITRM
LoginMein Profil
Law Blog

Raphael Fisch am 28. August: Verzicht auf weitere Stellungnahme und Entscheidbegehren

Am 28. August teilte Raphael Fisch nach Rücksprache mit seiner Klientin mit, auf eine weitere Stellungnahme zu verzichten und um einen zeitnahen Entscheid zu ersuchen. Am 28. August teilte Raphael Fisch nach Rücksprache mit seiner Klientin mit, auf eine weitere Stellungnahme zu verzichten und um einen zeitnahen Entscheid zu ersuchen.

Sun Sep 13
Quelle
01
Ferienentscheid des Kreisgerichts Wil · 07.09.2026

13.09.2026, 14:45:50 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Sep 07 · SHA-256 92b10a794cb27e44…

02
Anwaltsschreiben · Verzicht auf weitere Stellungnahme · 28.08.2026

13.09.2026, 14:45:49 · Europe/Zurich · indexiert · Fri Aug 28 · SHA-256 2a4f8bde3f3f28b8…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Raphael Fisch am 28. August: Verzicht auf weitere Stellungnahme und Entscheidbegehren

Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.

Am 28. August teilte Raphael Fisch nach Rücksprache mit seiner Klientin mit, auf eine weitere Stellungnahme zu verzichten und um einen zeitnahen Entscheid zu ersuchen. Am 28. August teilte Raphael Fisch nach Rücksprache mit seiner Klientin mit, auf eine weitere Stellungnahme zu verzichten und um einen zeitnahen Entscheid zu ersuchen.

Quellenbasis

Was die Akten zeigen

Am 28. August teilte Raphael Fisch nach Rücksprache mit seiner Klientin mit, auf eine weitere Stellungnahme zu verzichten und um einen zeitnahen Entscheid zu ersuchen.

Antrag und Gegenposition

Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.

Am 28. August teilte Raphael Fisch nach Rücksprache mit seiner Klientin mit, auf eine weitere Stellungnahme zu verzichten und um einen zeitnahen Entscheid zu ersuchen.

“auf eine weitere Stellungnahme ... verzichtet”

Prüfpunkt

Die öffentliche Einordnung bleibt auf die dokumentierte berufliche Handlung beschränkt. Nicht belegt werden persönliche Motive, Absichten oder charakterliche Zuschreibungen.

LawReport-Einordnung

Die Person wird hier nicht charakterisiert, sondern anhand einer dokumentierten beruflichen Handlung beschrieben. Entscheidend sind Datum, Funktion, konkreter Antrag oder Entscheid und die dazugehörige Primärquelle. Motive, Gesinnung oder persönliche Eigenschaften lassen sich daraus nicht ableiten.

Was daraus nicht folgt

Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.

Weiterführende Beiträge

Vollständigen Beitrag freischalten

Dieser Beitrag kostet CHF 27.75 netto + 8.1% MWST = CHF 30.00 brutto. Einmalige Zahlung über Stripe. Keine Monatsgebühr.

Anmelden
LawReport.chLawReport.ch
DatenschutzImpressumCookie-PolicyBerichtigung melden
© 2026 LawReport.ch