Dieser Beitrag rekonstruiert ausschliesslich den dokumentierten Verfahrensablauf. Er trennt Antrag, gerichtliche Reaktion und redaktionelle Einordnung.
Was die Akten zeigen
In einem Schreiben vom 15. Oktober 2025 im Scheidungsverfahren [interne Kennung entfernt] ersuchte Rechtsanwalt Raphael Fisch um Abnahme der laufenden Frist zur Erstattung der Klageantwort, eventualiter um eine Fristerstreckung.
Ein späteres Schreiben des Kreisgerichts hält fest, dass die Frist zur Klageantwort – wie von Fisch beantragt – als abgenommen gelte und neu angesetzt werde. Das Gericht verknüpfte diesen Schritt mit dem vorgesehenen koordinierten Vorgehen in den Verfahren zu vorsorglichen Massnahmen und Schuldneranweisung.
Was daraus folgt – und was nicht
Dokumentiert ist damit ein prozessualer Antrag des Rechtsvertreters und die anschliessende gerichtliche Behandlung dieses Antrags. Daraus folgt weder eine Aussage über die materielle Berechtigung der vertretenen Partei noch über den späteren Ausgang des Scheidungsverfahrens.
LawReport-Einordnung
Für die Einordnung ist die Rollenverteilung entscheidend: Fisch stellte als Rechtsvertreter einen Fristantrag; die Entscheidung über Abnahme und Neuansetzung der Frist traf das Gericht. Diese Trennung verhindert, dass anwaltliches Vorbringen mit einer gerichtlichen Feststellung verwechselt wird.