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Raphael Fisch und die Klageantwort: Was die Akten zur Fristabnahme dokumentieren

Am 15. Oktober 2025 ersuchte Rechtsanwalt Raphael Fisch im Scheidungsverfahren um Abnahme der Frist zur Klageantwort beziehungsweise eventualiter um Fristerstreckung. Ein späteres Gerichtsschreiben hält fest, dass die Frist abgenommen und neu angesetzt werde.

Fri Sep 25
Quelle
01
Aktenchronologie Ferienregelung 2026 · Mai–August 2026

13.09.2026, 01:02:14 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Aug 03 · SHA-256 cf5265294762249e…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Dieser Beitrag rekonstruiert ausschliesslich den dokumentierten Verfahrensablauf. Er trennt Antrag, gerichtliche Reaktion und redaktionelle Einordnung.

Was die Akten zeigen

In einem Schreiben vom 15. Oktober 2025 im Scheidungsverfahren [interne Kennung entfernt] ersuchte Rechtsanwalt Raphael Fisch um Abnahme der laufenden Frist zur Erstattung der Klageantwort, eventualiter um eine Fristerstreckung.

Ein späteres Schreiben des Kreisgerichts hält fest, dass die Frist zur Klageantwort – wie von Fisch beantragt – als abgenommen gelte und neu angesetzt werde. Das Gericht verknüpfte diesen Schritt mit dem vorgesehenen koordinierten Vorgehen in den Verfahren zu vorsorglichen Massnahmen und Schuldneranweisung.

Was daraus folgt – und was nicht

Dokumentiert ist damit ein prozessualer Antrag des Rechtsvertreters und die anschliessende gerichtliche Behandlung dieses Antrags. Daraus folgt weder eine Aussage über die materielle Berechtigung der vertretenen Partei noch über den späteren Ausgang des Scheidungsverfahrens.

LawReport-Einordnung

Für die Einordnung ist die Rollenverteilung entscheidend: Fisch stellte als Rechtsvertreter einen Fristantrag; die Entscheidung über Abnahme und Neuansetzung der Frist traf das Gericht. Diese Trennung verhindert, dass anwaltliches Vorbringen mit einer gerichtlichen Feststellung verwechselt wird.

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