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Wenn das Besuchsrecht während der Ferien ruht: Die zweite Oktoberwoche

Die zweite Herbstferienwoche vom 12. bis 18. Oktober wird der Mutter zugewiesen; die ordentlichen Besuchskontakte des Vaters ruhen in diesem Zeitraum. Für das einmalige Ausfallen des ordentlichen Besuchsrechts während der zweiten Herbstferienwoche verneint der Entscheid einen Kompensationsanspruch. Die zweite Herbstferienwoche vom 12. bis 18. Oktober wird der Mutter zugewiesen; die ordentlichen Besuchskontakte des Vaters ru…

Sun Sep 13
Quelle
01
Ferienentscheid des Kreisgerichts Wil · 07.09.2026

13.09.2026, 14:43:36 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Sep 07 · SHA-256 92b10a794cb27e44…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Wenn das Besuchsrecht während der Ferien ruht: Die zweite Oktoberwoche

Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.

Die zweite Herbstferienwoche vom 12. bis 18. Oktober wird der Mutter zugewiesen; die ordentlichen Besuchskontakte des Vaters ruhen in diesem Zeitraum. Für das einmalige Ausfallen des ordentlichen Besuchsrechts während der zweiten Herbstferienwoche verneint der Entscheid einen Kompensationsanspruch. Die zweite Herbstferienwoche vom 12. bis 18. Oktober wird der Mutter zugewiesen; die ordentlichen Besuchskontakte des Vaters ru…

Quellenbasis

Was die Akten zeigen

Die zweite Herbstferienwoche vom 12. bis 18. Oktober wird der Mutter zugewiesen; die ordentlichen Besuchskontakte des Vaters ruhen in diesem Zeitraum. Für das einmalige Ausfallen des ordentlichen Besuchsrechts während der zweiten Herbstferienwoche verneint der Entscheid einen Kompensationsanspruch.

Antrag und Gegenposition

Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.

Die zweite Herbstferienwoche vom 12. bis 18. Oktober wird der Mutter zugewiesen; die ordentlichen Besuchskontakte des Vaters ruhen in diesem Zeitraum.

Prüfpunkt

Der genaue rechtliche Umfang eines Ersatz- oder Kompensationsanspruchs ist von der Frage zu trennen, welche konkreten Ferienblöcke der fortgeltende Titel vorsieht und wie sie im Einzelfall festgelegt werden.

LawReport-Einordnung

Der Beitrag trennt den titulierten Ferienumfang, die konkrete Ausübung und die Frage eines Ersatz- oder Kompensationsanspruchs. Diese Ebenen dürfen nicht vermischt werden: Aus dem Bestehen eines Jahresumfangs folgt nicht automatisch jede gewünschte Terminwahl; umgekehrt muss eine Abweichung vom konkret beantragten Umfang anhand der Begründung nachvollziehbar bleiben.

Was daraus nicht folgt

Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.

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