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Personendossier · Beruf und Registerstand

Raphael Fisch

Das Profil zeigt öffentlich belegte Funktionen, Zeiträume und Quellen. Historische Angaben werden klar von aktuellen Rollen getrennt.

Aktuell belegt
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Aktenbasierte Verfahrenschronologie

Parteibehauptung ≠ Tatsachenfeststellung

Diese Chronologie trennt Parteibehauptung, anwaltliche Eingabe, Beleglage, Gegenbeleg, institutionelle Reaktion und Ergebnis. Eine Verfahrenswirkung bedeutet keine Bestätigung des Wahrheitsgehalts.

Gerichtlich verworfenParteibehauptung im Vertretungskontext

Vorwürfe zur Erziehungsfähigkeit – später ausdrücklich als nicht belegt verworfen

Verfahrenskontext: Eheschutzverfahren 2023

Vorbringen / Antrag
Der Entscheid gibt Vorbringen der von Raphael Fisch vertretenen Partei wieder, wonach die Erziehungsfähigkeit des Vaters unter anderem wegen vermuteter narzisstischer Veranlagung, Geltungsdrang und Kontrollzwang in Frage stehe. Die Akte belegt den Vertretungskontext; sie erlaubt nicht, jede einzelne Formulierung Fisch persönlich als Urheber zuzuschreiben.
Beleglage
Das Gericht prüfte die Vorwürfe anhand der Parteivorbringen und der vorhandenen Akten. Gerichtsakte / Entscheid
Gegenbeleg / Einordnung
Das Gericht hielt fest, es gebe aus der Betreuung und der persönlichen Befragung keine Hinweise auf eingeschränkte Erziehungsfähigkeit.
Institutionelle Reaktion
Das Gericht setzte sich materiell mit den Vorwürfen auseinander. Materiell verworfen
Ergebnis / Status
Die Vorwürfe zur mangelhaften Erziehungsfähigkeit wurden als nicht substantiiert, nicht belegt oder bewiesen und als reine Behauptungen eingeordnet. Beide Eltern wurden als liebevoll, engagiert und uneingeschränkt erziehungsfähig bezeichnet.
Aktenquelle
Bezirksgericht Münchwilen · Eheschutzentscheid vom 17. November 2023 · Entscheid 17.11.2023, Erwägungen S. 15–16
Nur prozessuale WirkungAntrag im Vertretungskontext

Superprovisorischer Antrag zu Übergabe, Kontakt und Unterhalt

Verfahrenskontext: Eheschutzverfahren 2023

Vorbringen / Antrag
Die von Fisch vertretene Partei beantragte unter anderem eine sofortige Rückgabe des Kindes, eine engere Kontaktregelung sowie Akontozahlungen; nötigenfalls sollte für die Übergabe die Polizei beigezogen werden können.
Beleglage
Die Anträge und der darauf ergangene superprovisorische Entscheid sind im späteren Eheschutzentscheid dokumentiert. Gerichtsakte / Entscheid
Gegenbeleg / Einordnung
Der Vater nahm innert angesetzter Frist Stellung und beantragte eine andere Betreuungsregelung.
Institutionelle Reaktion
Das Gericht ordnete vorläufig eine Übergabe und eine Kontaktregelung an und eröffnete dem Vater eine kurze Stellungnahmefrist. Zwischenentscheid / vorsorgliche Wirkung
Ergebnis / Status
Die vorsorgliche Wirkung bestätigte nicht die zuvor erhobenen Vorwürfe zur Erziehungsunfähigkeit. Im Endentscheid wurde der Vater ausdrücklich als uneingeschränkt erziehungsfähig beurteilt.
Aktenquelle
Bezirksgericht Münchwilen · Eheschutzentscheid vom 17. November 2023 · Entscheid 17.11.2023, Prozessgeschichte S. 9–10
BestrittenAnwaltliche Eingabe

Fisch beantragte die vollständige Abweisung der Unterhaltsabänderung

Verfahrenskontext: Vorsorgliche Massnahmen / Unterhaltsabänderung 2025

Vorbringen / Antrag
Fisch beantragte namens seiner Mandantin die vollständige Abweisung der beantragten superprovisorischen Massnahmen und der Abänderung des Eheschutzentscheids. Er bestritt unter anderem eine hinreichende Veränderung der finanziellen Verhältnisse und einen nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteil.
Beleglage
Die Eingabe stützte sich insbesondere auf den Eheschutzentscheid und die damals vorliegenden Angaben zu Einkommen, Arbeitslosigkeit und Bedarf. Teilweise dokumentarisch belegt
Gegenbeleg / Einordnung
Der Vater machte demgegenüber eine nachträglich weiter verschlechterte tatsächliche Leistungsfähigkeit, Aussteuerung und Vollstreckungsrisiken geltend.
Institutionelle Reaktion
Die Stellungnahme wurde Bestandteil des Verfahrens und dem Vater zur Kenntnis beziehungsweise Stellungnahme eröffnet. Zugestellt / Stellungnahme ermöglicht
Ergebnis / Status
Die Position ist als anwaltliche Rechts- und Tatsachenposition zu dokumentieren; ihre Aufnahme in die Akten ist keine gerichtliche Bestätigung sämtlicher Annahmen.
Aktenquelle
SteuriFisch AG · Stellungnahme vom 13. Oktober 2025 · Stellungnahme 13.10.2025, S. 1–5
Nur prozessuale WirkungAnwaltliche Eingabe

Gesuch um direkte Anweisung an Arbeitgeber oder Sozialversicherung

Verfahrenskontext: Schuldneranweisung 2025

Vorbringen / Antrag
Fisch beantragte namens seiner Mandantin, den jeweiligen Arbeitgeber beziehungsweise leistungspflichtigen Sozialversicherungsträger anzuweisen, den titulierten Unterhalt direkt zu überweisen. Zur Begründung wurden reduzierte beziehungsweise teilweise ausgebliebene Zahlungen angeführt.
Beleglage
Die Eingabe verwies auf den Eheschutzentscheid, Zahlungsangaben und weitere Verfahrensakten. Teilweise dokumentarisch belegt
Gegenbeleg / Einordnung
Parallel war ein Abänderungsverfahren über die aktuelle Leistungsfähigkeit des Vaters hängig.
Institutionelle Reaktion
Das Kreisgericht eröffnete ein eigenes Verfahren zur Schuldneranweisung und stellte die Eingaben wechselseitig zu. Zugestellt / Stellungnahme ermöglicht
Ergebnis / Status
Das Gesuch dokumentiert eine Vollstreckungsposition. Es sagt für sich allein nichts über persönliche Zuverlässigkeit oder moralisches Verhalten des Vaters aus.
Aktenquelle
SteuriFisch AG · Gesuch um Schuldneranweisung vom 13. Oktober 2025 · Gesuch um Schuldneranweisung 13.10.2025, S. 1–4
Nur prozessuale WirkungAnwaltlicher Parteivortrag

Parteivortrag zu Finanzen, früheren Rechtsmitteln und Strafanzeige

Verfahrenskontext: Haupt- und Einigungsverhandlung 2026

Vorbringen / Antrag
Im protokollierten Parteivortrag hielt Fisch an den Eingaben vom Oktober 2025 fest. Er führte zudem aus, der Vater sei mit dem Eheschutzentscheid nie einverstanden gewesen, habe Rechtsmittel bis vor Bundesgericht ergriffen und gegen Fisch sowie die Mandantin Strafanzeige erstattet; diese sei nicht anhand genommen worden.
Beleglage
Der Wortlaut ist im gerichtlichen Verhandlungsprotokoll Fisch als «RAF» zugeordnet. Gerichtsakte / Entscheid
Gegenbeleg / Einordnung
Die Nichtanhandnahme einer Strafanzeige ist prozessual von einer materiellen gerichtlichen Feststellung über die zugrunde liegenden Vorwürfe zu unterscheiden.
Institutionelle Reaktion
Der Vortrag erfolgte in der Hauptverhandlung und wurde protokolliert. In Verhandlung behandelt
Ergebnis / Status
Dokumentiert ist, dass Fisch diese Punkte als Teil seiner Argumentation vortrug. Daraus folgt keine eigenständige Feststellung über Motive, Charakter oder Wahrheitsgehalt ausserhalb der ausdrücklich genannten Verfahrensresultate.
Aktenquelle
Kreisgericht Wil · Verhandlungsprotokoll vom 19. März 2026 · Verhandlungsprotokoll 19.03.2026, Parteivorträge RAF
BestrittenAnwaltliche Eingabe

Pauschale Aussage fehlender verlässlicher Kommunikation und Zusammenarbeit

Verfahrenskontext: Vorsorgliche Massnahmen / Kindesschutzspur 2026

Vorbringen / Antrag
In der von Fisch unterzeichneten Kurzstellungnahme wurde erklärt, eine verlässliche Kommunikation und Zusammenarbeit auf Elternebene finde seit der Trennung nicht statt; Absprachen kämen nicht zustande oder würden vom Vater nachträglich umgestossen.
Beleglage
Als Beispiel wurde insbesondere die Ferienplanung angeführt. Die Beilagen enthielten unter anderem Ferienkorrespondenz sowie Kita- und Finanzunterlagen. Gegenbeleg vorhanden
Gegenbeleg / Einordnung
Der Vater reichte einen SMS/MMS-Austausch zu Schulpost, Kinderarzttermin, Impfung, Hör- und Sehtest sowie Kindergarten ein. Dieser beweist keine konfliktfreie Kommunikation, widerspricht aber der absoluten Aussage, konkrete Koordination finde generell nicht statt.
Institutionelle Reaktion
Das Gericht stellte die Eingabe samt Beilagen zu und eröffnete eine Stellungnahmefrist; Kindesschutzfragen wurden in die angekündigte schriftliche Entscheidspur aufgenommen. Zusätzliche Verfahrensspur eröffnet
Ergebnis / Status
Die Behauptung ist bestritten. Die dokumentierte Verfahrenswirkung ist nicht mit einer gerichtlichen Bestätigung ihres Wahrheitsgehalts gleichzusetzen.
Aktenquelle
SteuriFisch AG · Kurzstellungnahme vom 14. Juli 2026 / Gegenstellungnahme vom 24. Juli 2026 · Kurzstellungnahme 14.07.2026, S. 1–3; Gegenstellungnahme 24.07.2026, S. 5–6
Offen / nicht entschiedenAnwaltliche Eingabe

Weitreichende Belastungs- und Kindesschutzbehauptungen ohne Fachbericht in der Beilagenliste

Verfahrenskontext: Vorsorgliche Massnahmen / Kindesschutzspur 2026

Vorbringen / Antrag
Fisch beantragte eine Besuchsrechtsbeistandschaft sowie psychologische Abklärung beziehungsweise Unterstützung. Die Eingabe enthielt weitreichende Behauptungen zu angeblichen Belastungsanzeichen des Kindes, zum Verhalten des Vaters bei Arztterminen, zur Einbeziehung des Kindes in den Elternkonflikt und zu weiteren angeblich dokumentierten Vorfällen, die erst gegenüber der KESB offengelegt werden sollten.
Beleglage
Die neun bezeichneten Beilagen bestanden aus Versicherungsunterlagen, Familienzulagen, Kita-Vertrag und -Tarifen, Kita-Rechnungen, Ferienkorrespondenz sowie einer Lohnabrechnung. In dieser Beilagenliste ist kein fachpsychologischer, kinderpsychiatrischer oder behördlicher Abklärungsbericht ausgewiesen. Keine Fachabklärung in der Beilagenliste
Gegenbeleg / Einordnung
Der Vater bestritt eine konkrete Kindeswohlgefährdung und verlangte vollständiges rechtliches Gehör sowie eine klare Tatsachen- und Verfahrensgrundlage vor einschneidenden Massnahmen.
Institutionelle Reaktion
Die Eingabe wurde zugestellt; das Gericht kündigte eine schriftliche Behandlung von Kindesschutzmassnahmen an. Der später beigezogene Ferienentscheid vom 7. September 2026 entschied diese Juli-Behauptungen nicht materiell. Zusätzliche Verfahrensspur eröffnet
Ergebnis / Status
Soweit aus den geprüften Akten ersichtlich, bleiben diese Behauptungen als Parteivorbringen beziehungsweise anwaltlich eingereichtes Vorbringen zu kennzeichnen. Eine gerichtliche Bestätigung der behaupteten Tatsachen ist in den hier geprüften späteren Ferienakten nicht enthalten.
Aktenquelle
SteuriFisch AG · Kurzstellungnahme vom 14. Juli 2026 / Kreisgericht Wil · spätere Verfahrensakten · Kurzstellungnahme 14.07.2026, S. 2–3; Fisch-Beilagen 1–9
Nur prozessuale WirkungProzessuale Erklärung

Verzicht auf weitere Stellungnahme unter Verweis auf bisherige Eingaben

Verfahrenskontext: Ferienregelung 2026

Vorbringen / Antrag
Fisch teilte nach Rücksprache mit seiner Mandantin mit, dass auf eine weitere Stellungnahme verzichtet werde, verwies auf die bisherigen Eingaben und ersuchte um einen zeitnahen Entscheid.
Beleglage
Das Schreiben vom 28. August 2026 liegt separat vor und wird im Ferienentscheid vom 7. September 2026 als Verfahrensschritt erwähnt. Gerichtsakte / Entscheid
Gegenbeleg / Einordnung
Der Verzicht betrifft das Ferienverfahren und ist kein Beleg dafür, dass frühere Kindesschutzbehauptungen bestätigt oder zurückgenommen wurden.
Institutionelle Reaktion
Das Gericht entschied anschliessend über Herbst- und Weihnachtsferien. In Verhandlung behandelt
Ergebnis / Status
Der Ferienentscheid regelte konkrete Ferienblöcke. Er enthält keine materielle Feststellung, welche die schweren Kindesschutzbehauptungen aus der Kurzstellungnahme vom 14. Juli 2026 bestätigt.
Aktenquelle
SteuriFisch AG · Schreiben vom 28. August 2026 / Kreisgericht Wil · Entscheid vom 7. September 2026 · Schreiben 28.08.2026; Ferienentscheid 07.09.2026, S. 5 und 11