15 Stunden Unterbruch: Zwei Siebentageblöcke und die Grenze des Titels
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Zwischen Rückgabe am Sonntagabend und erneuter Abholung am Montagmorgen lagen nach dem beantragten Modell 15 Stunden. Der Eheschutzentscheid vom 17. November 2023 berechtigt und verpflichtet den Vater zu drei Ferienwochen pro Jahr; höchstens sieben Tage dürfen hintereinander bezogen werden. Das Gericht wertete zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Siebentageblöcke trotz Übernachtung bei der Mutter als faktisch zwei Wochen Fe…
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Zwischen Rückgabe am Sonntagabend und erneuter Abholung am Montagmorgen lagen nach dem beantragten Modell 15 Stunden. Der Eheschutzentscheid vom 17. November 2023 berechtigt und verpflichtet den Vater zu drei Ferienwochen pro Jahr; höchstens sieben Tage dürfen hintereinander bezogen werden.
Antrag und Gegenposition
Für 2026 wurden drei konkrete Ferienblöcke bezeichnet; später wurde ausdrücklich festgehalten, dass auf keine der drei Ferienwochen verzichtet werde.
Das Gericht wertete zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Siebentageblöcke trotz Übernachtung bei der Mutter als faktisch zwei Wochen Ferien hintereinander.
Prüfpunkt
Der genaue rechtliche Umfang eines Ersatz- oder Kompensationsanspruchs ist von der Frage zu trennen, welche konkreten Ferienblöcke der fortgeltende Titel vorsieht und wie sie im Einzelfall festgelegt werden.
LawReport-Einordnung
Der Beitrag trennt den titulierten Ferienumfang, die konkrete Ausübung und die Frage eines Ersatz- oder Kompensationsanspruchs. Diese Ebenen dürfen nicht vermischt werden: Aus dem Bestehen eines Jahresumfangs folgt nicht automatisch jede gewünschte Terminwahl; umgekehrt muss eine Abweichung vom konkret beantragten Umfang anhand der Begründung nachvollziehbar bleiben.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.