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30 Tage Berufungsfrist bei laufendem Ferienkalender: Das Zeitproblem

Die Rechtsmittelbelehrung nennt eine nicht erstreckbare Berufungsfrist von 30 Tagen an das Kantonsgericht St. Gallen. Der Entscheid erklärt sich für sofort vollstreckbar und weist darauf hin, dass eine allfällige Berufung keine automatische aufschiebende Wirkung hat. Die Rechtsmittelbelehrung nennt eine nicht erstreckbare Berufungsfrist von 30 Tagen an das Kantonsgericht St. Gallen.

Sun Sep 13
Quelle
01
Ferienentscheid des Kreisgerichts Wil · 07.09.2026

13.09.2026, 14:44:21 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Sep 07 · SHA-256 92b10a794cb27e44…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

30 Tage Berufungsfrist bei laufendem Ferienkalender: Das Zeitproblem

Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.

Die Rechtsmittelbelehrung nennt eine nicht erstreckbare Berufungsfrist von 30 Tagen an das Kantonsgericht St. Gallen. Der Entscheid erklärt sich für sofort vollstreckbar und weist darauf hin, dass eine allfällige Berufung keine automatische aufschiebende Wirkung hat. Die Rechtsmittelbelehrung nennt eine nicht erstreckbare Berufungsfrist von 30 Tagen an das Kantonsgericht St. Gallen.

Quellenbasis

Was die Akten zeigen

Die Rechtsmittelbelehrung nennt eine nicht erstreckbare Berufungsfrist von 30 Tagen an das Kantonsgericht St. Gallen. Der Entscheid erklärt sich für sofort vollstreckbar und weist darauf hin, dass eine allfällige Berufung keine automatische aufschiebende Wirkung hat.

Antrag und Gegenposition

Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.

Die Rechtsmittelbelehrung nennt eine nicht erstreckbare Berufungsfrist von 30 Tagen an das Kantonsgericht St. Gallen.

Prüfpunkt

Ob und wie ein Rechtsmittel vor Ablauf des konkret betroffenen Ferienzeitraums praktische Wirkung entfalten kann, ist eine von der materiellen Ferienfrage getrennte Verfahrensfrage.

LawReport-Einordnung

Bei zeitgebundenen Ferienrechten ist nicht nur die formelle Existenz eines Rechtsmittels relevant, sondern auch, ob ein Entscheid rechtzeitig vor dem betroffenen Zeitraum praktisch wirksam werden kann. Der Aktenstand dokumentiert hier die Spannung zwischen sofortiger Vollstreckbarkeit, fehlender automatischer Suspensivwirkung und einer 30-tägigen Berufungsfrist.

Was daraus nicht folgt

Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.

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