«Absprache» oder «Einigung»: Wie ein Wort im Ferienkonflikt ausgelegt wurde
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Der Eheschutztitel spricht davon, dass die Ferien «in Absprache mit der Mutter» zwei Monate im Voraus anzumelden sind. Im superprovisorischen Entscheid vom 3. August 2026 wurde «Absprache» dahin ausgelegt, dass bei fehlender Einigung kein einseitiges Bestimmungsrecht besteht. Im superprovisorischen Entscheid vom 3. August 2026 wurde «Absprache» dahin ausgelegt, dass bei fehlender Einigung kein einseitiges Bestimmungsrecht b…
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Der Eheschutztitel spricht davon, dass die Ferien «in Absprache mit der Mutter» zwei Monate im Voraus anzumelden sind. Im superprovisorischen Entscheid vom 3. August 2026 wurde «Absprache» dahin ausgelegt, dass bei fehlender Einigung kein einseitiges Bestimmungsrecht besteht.
Antrag und Gegenposition
Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.
Im superprovisorischen Entscheid vom 3. August 2026 wurde «Absprache» dahin ausgelegt, dass bei fehlender Einigung kein einseitiges Bestimmungsrecht besteht.
“in Absprache mit der Mutter”
Prüfpunkt
Die Akten beantworten nicht abstrakt, wann eine zulässige Gegenofferte in ein faktisches Auswahl- oder Vetorecht umschlägt; sie zeigen aber, welche Optionen konkret angeboten, abgelehnt und gerichtlich festgelegt wurden.
LawReport-Einordnung
Die Akten zeigen einen echten Auslegungskonflikt: Einerseits soll keine Partei ein einseitiges Bestimmungsrecht haben; andererseits wurde dem Vater eine Wahl zwischen zwei von der Gegenseite akzeptierten Optionen angeboten. Zu prüfen ist, ob die Nichtannahme eines Gegenvorschlags als fehlende Kooperation gewertet werden darf, ohne damit faktisch eine einseitige Vorgabe zu schaffen.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.
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