Was die Quelle dokumentiert
12, Art. 124 ZPO N 12; BSK ZPO-GSCHWEND, 4. Aufl., Art. 124 N 1; vgl. STEINER, Die Beschwerde nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, 2019, Rz. 121 m.w.N.; vgl. auch MÜLLER, Prozessleitende Entscheide im weiteren [interne Kennung entfernt] 4/8 Sinne, ZZZ 2014, S. 245 ff., 248 m.w.H.). Da die Mitteilung im Schreiben vom 21. Juli 2026, auf die Durchführung einer weiteren Verhandlung zu verzichten und in der Folge zu entscheiden, auf die ordnungsgemässe Abwicklung des Verfahrens, konkret dessen Weiterführung, gerichtet war, stellt das Schreiben zweifellos eine prozessleitende Verfügung dar. 4.a) Prozessleitende Verfügungen können — abgesehen von im…
Einordnung
Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.