Was die Quelle dokumentiert
kt richten und bei der zuständigen Rechtsmittelinstanz eingereicht worden sein. Darüber hinaus muss die rechtsmittelführende Person dazu legitimiert und durch den angefochtenen Entscheid beschwert sein. Die Prüfung der [interne Kennung entfernt] 3/8 Rechtsmittelvoraussetzungen ist von Amtes wegen vorzunehmen (Art. 60 ZPO). Liegt eine Voraussetzung nicht vor, ist auf das Rechtsmittel nicht einzutreten (vgl. zum Ganzen REETZ, in: Sutter-Somm/Lötscher/Leuenberger/Seiler, ZPO Komm., 4. Aufl., Vorbemerkungen zu den Art. 308-318 N 49 m.w.H.; ZÜRCHER, in: Sutter-Somm/Lötscher/Leuenberger/Seiler, ZPO Komm., 4. Aufl., Art. 59 N 90). Führt eine rechtsunkundige…
Einordnung
Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.