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kt richten und bei der zuständigen Rechtsmittelinstanz eingereicht worden sein.

kt richten und bei der zuständigen Rechtsmittelinstanz eingereicht worden sein. Darüber hinaus muss die rechtsmittelführende Person dazu legitimiert und durch den angefochtenen Entscheid beschwert sein. Die Prüfung der [interne Kennung entfernt] 3/8 Rechtsmittelvoraussetzungen ist von Amtes wegen vorzunehmen (Art. 60 ZPO). Liegt eine Voraussetzung nicht vor, ist auf das Rechtsmittel nicht einzutreten (vgl. zum Ganzen REETZ, in: Sutter-Somm/Lötscher/Leuenberger/Seiler, ZPO Komm., 4. Aufl., Vorbemerkungen zu den Art. 308-318 N 49 m.w.H.; ZÜRCHER, in: Sutter-Somm/Lötscher/Leuenberger/Seiler, ZPO Komm., 4. Aufl., Art. 59 N 90). Führt eine rechtsunkundige…

Sat Sep 19
Quelle
01
Entscheid vom 3. August 2026 · 03.08.2026

20.09.2026, 18:58:28 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Aug 03 · SHA-256 a2c2c4cc9cc11a26…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Was die Quelle dokumentiert

kt richten und bei der zuständigen Rechtsmittelinstanz eingereicht worden sein. Darüber hinaus muss die rechtsmittelführende Person dazu legitimiert und durch den angefochtenen Entscheid beschwert sein. Die Prüfung der [interne Kennung entfernt] 3/8 Rechtsmittelvoraussetzungen ist von Amtes wegen vorzunehmen (Art. 60 ZPO). Liegt eine Voraussetzung nicht vor, ist auf das Rechtsmittel nicht einzutreten (vgl. zum Ganzen REETZ, in: Sutter-Somm/Lötscher/Leuenberger/Seiler, ZPO Komm., 4. Aufl., Vorbemerkungen zu den Art. 308-318 N 49 m.w.H.; ZÜRCHER, in: Sutter-Somm/Lötscher/Leuenberger/Seiler, ZPO Komm., 4. Aufl., Art. 59 N 90). Führt eine rechtsunkundige…

Einordnung

Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.

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