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(R; im Doppel; samt Eingabe von Vater vom 24.

(R; im Doppel; samt Eingabe von Vater vom 24. Juli 2026 inklusive Beilagen) - Kreisgericht Wil, Kreisrichterin Jolanda Genton (A) am 3. August 2026 Rechtsmittelbelehrung Nicht vermögensrechtliche Angelegenheit Beschwerde an das Bundesgericht (Art. 72 ff. BGG): Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Zustellung schriftlich unter Beilage des angefochtenen Entscheids Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden. Mit der Beschwerde kann nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (Art. 98 BGG). Es sind die Formvorschriften von Art. 42 BGG zu beachten. Hinweis zur…

Sat Sep 19
Quelle
01
Entscheid vom 3. August 2026 · 03.08.2026

20.09.2026, 18:58:28 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Aug 03 · SHA-256 a2c2c4cc9cc11a26…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Was die Quelle dokumentiert

(R; im Doppel; samt Eingabe von Vater vom 24. Juli 2026 inklusive Beilagen) - Kreisgericht Wil, Kreisrichterin Jolanda Genton (A) am 3. August 2026 Rechtsmittelbelehrung Nicht vermögensrechtliche Angelegenheit Beschwerde an das Bundesgericht (Art. 72 ff. BGG): Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Zustellung schriftlich unter Beilage des angefochtenen Entscheids Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden. Mit der Beschwerde kann nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (Art. 98 BGG). Es sind die Formvorschriften von Art. 42 BGG zu beachten. Hinweis zur…

Einordnung

Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.

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