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Der gegnerische Kostenantrag wird bestritten:

Der gegnerische Kostenantrag wird bestritten: Die gerichtliche Konkretisierung wurde durch die ausgebliebene Einigung erforderlich; zudem waren Tatsachendarstellungen aktenmässig zu korrigieren. Die Gerichtskosten seien daher der Gesuchsgegnerin aufzuerlegen; Art. 108 ZPO bleibt vorbehalten. Ich beantrage keine nachträgliche Überprüfung des Entscheids vom 3. August 2026, sondern dessen konsequente Anwendung: Kommt die Absprache nicht zustande und steht keiner Partei ein einseitiges Bestimmungsrecht zu, sind die offenen Ferienblöcke gerichtlich festzulegen. Gegenvorschläge dürfen nicht asymmetrisch dazu führen, dass ich sie zur Wahrung…

Sat Sep 19
Quelle
01
Stellungnahme des Gesuchstellers · 26.08.2026

17.09.2026, 05:23:45 · Europe/Zurich · indexiert · Wed Aug 26 · SHA-256 e8c9e0ea1a1dc8f7…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Was die Quelle dokumentiert

Der gegnerische Kostenantrag wird bestritten: Die gerichtliche Konkretisierung wurde durch die ausgebliebene Einigung erforderlich; zudem waren Tatsachendarstellungen aktenmässig zu korrigieren. Die Gerichtskosten seien daher der Gesuchsgegnerin aufzuerlegen; Art. 108 ZPO bleibt vorbehalten. Ich beantrage keine nachträgliche Überprüfung des Entscheids vom 3. August 2026, sondern dessen konsequente Anwendung: Kommt die Absprache nicht zustande und steht keiner Partei ein einseitiges Bestimmungsrecht zu, sind die offenen Ferienblöcke gerichtlich festzulegen. Gegenvorschläge dürfen nicht asymmetrisch dazu führen, dass ich sie zur Wahrung…

Einordnung

Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.

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