Besuchsrecht und Ferienrecht: Warum Kompensation nicht dasselbe ist
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Der Eheschutzentscheid vom 17. November 2023 berechtigt und verpflichtet den Vater zu drei Ferienwochen pro Jahr; höchstens sieben Tage dürfen hintereinander bezogen werden. Für das einmalige Ausfallen des ordentlichen Besuchsrechts während der zweiten Herbstferienwoche verneint der Entscheid einen Kompensationsanspruch. Für das einmalige Ausfallen des ordentlichen Besuchsrechts während der zweiten Herbstferienwoche vernein…
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Der Eheschutzentscheid vom 17. November 2023 berechtigt und verpflichtet den Vater zu drei Ferienwochen pro Jahr; höchstens sieben Tage dürfen hintereinander bezogen werden. Für das einmalige Ausfallen des ordentlichen Besuchsrechts während der zweiten Herbstferienwoche verneint der Entscheid einen Kompensationsanspruch.
Antrag und Gegenposition
Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.
Für das einmalige Ausfallen des ordentlichen Besuchsrechts während der zweiten Herbstferienwoche verneint der Entscheid einen Kompensationsanspruch.
Prüfpunkt
Der genaue rechtliche Umfang eines Ersatz- oder Kompensationsanspruchs ist von der Frage zu trennen, welche konkreten Ferienblöcke der fortgeltende Titel vorsieht und wie sie im Einzelfall festgelegt werden.
LawReport-Einordnung
Der Beitrag trennt den titulierten Ferienumfang, die konkrete Ausübung und die Frage eines Ersatz- oder Kompensationsanspruchs. Diese Ebenen dürfen nicht vermischt werden: Aus dem Bestehen eines Jahresumfangs folgt nicht automatisch jede gewünschte Terminwahl; umgekehrt muss eine Abweichung vom konkret beantragten Umfang anhand der Begründung nachvollziehbar bleiben.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.