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Der dritte Siebentageblock: Was beantragt war und was festgelegt wurde

Der Eheschutzentscheid vom 17. November 2023 berechtigt und verpflichtet den Vater zu drei Ferienwochen pro Jahr; höchstens sieben Tage dürfen hintereinander bezogen werden. In der Stellungnahme vom 26. August wurde erneut ein anderer vollständiger Siebentageblock im Kalenderjahr 2026 eventualiter beantragt und ein Verzicht auf eine der drei Ferienwochen ausdrücklich ausgeschlossen. Der Entscheid bezeichnet diesen Weihnacht…

Sun Sep 13
Quelle
01
Stellungnahme des Gesuchstellers · 26.08.2026

17.09.2026, 05:23:45 · Europe/Zurich · indexiert · Wed Aug 26 · SHA-256 e8c9e0ea1a1dc8f7…

02
Eheschutzentscheid des Bezirksgerichts Münchwilen · 17.11.2023

13.09.2026, 15:00:09 · Europe/Zurich · indexiert · Fri Nov 17 · SHA-256 d8dc7fadfec5f8ec…

03
Ferienentscheid des Kreisgerichts Wil · 07.09.2026

13.09.2026, 14:42:50 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Sep 07 · SHA-256 92b10a794cb27e44…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Der dritte Siebentageblock: Was beantragt war und was festgelegt wurde

Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.

Der Eheschutzentscheid vom 17. November 2023 berechtigt und verpflichtet den Vater zu drei Ferienwochen pro Jahr; höchstens sieben Tage dürfen hintereinander bezogen werden. In der Stellungnahme vom 26. August wurde erneut ein anderer vollständiger Siebentageblock im Kalenderjahr 2026 eventualiter beantragt und ein Verzicht auf eine der drei Ferienwochen ausdrücklich ausgeschlossen. Der Entscheid bezeichnet diesen Weihnacht…

Quellenbasis

Was die Akten zeigen

Der Eheschutzentscheid vom 17. November 2023 berechtigt und verpflichtet den Vater zu drei Ferienwochen pro Jahr; höchstens sieben Tage dürfen hintereinander bezogen werden. In der Stellungnahme vom 26. August wurde erneut ein anderer vollständiger Siebentageblock im Kalenderjahr 2026 eventualiter beantragt und ein Verzicht auf eine der drei Ferienwochen ausdrücklich ausgeschlossen.

Antrag und Gegenposition

Für die ausgefallene Augustwoche wurde ein vollständiger Ersatzblock von sieben Kalendertagen im Jahr 2026 beantragt; eventualiter sollte ein anderer vollständiger Siebentageblock bestimmt werden.

Der Entscheid bezeichnet diesen Weihnachts-/Neujahrsblock ausdrücklich nicht als Kompensation der ausgefallenen Augustwoche, sondern als zweite Ferienwoche 2026.

Prüfpunkt

Der Eventualantrag auf einen anderen vollständigen Siebentageblock erscheint nicht als eigener Punkt im Dispositiv; die Begründung verneint jedoch einen weiteren Ferien- bzw. Kompensationsumfang.

LawReport-Einordnung

Der Eventualantrag auf einen anderen vollständigen Siebentageblock ist aktenkundig. Der Entscheid behandelt den weiteren Ferienumfang über die Begründung «nur noch zwei Ferienwochen» und den Ausschluss eines Kompensationsanspruchs; ein separater dritter Block erscheint im Dispositiv nicht. Das ist präziser zu dokumentieren als die pauschale Behauptung, ein Antrag sei «ignoriert» worden.

Was daraus nicht folgt

Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.

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