Gesuch vom 30. Juli: Drei Ferienblöcke, Dringlichkeit und Eventualantrag
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Das Gesuch vom 30. Juli beantragte die sofortige Sicherung der Augustwoche und die rechtzeitige verbindliche Festlegung der beiden Oktoberblöcke; für den dritten Block wurde eventualiter ein anderer Siebentagezeitraum 2026 verlangt. Für 2026 wurden drei konkrete Ferienblöcke bezeichnet; später wurde ausdrücklich festgehalten, dass auf keine der drei Ferienwochen verzichtet werde. Am 3. August wurde die superprovisorische An…
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Das Gesuch vom 30. Juli beantragte die sofortige Sicherung der Augustwoche und die rechtzeitige verbindliche Festlegung der beiden Oktoberblöcke; für den dritten Block wurde eventualiter ein anderer Siebentagezeitraum 2026 verlangt. Für 2026 wurden drei konkrete Ferienblöcke bezeichnet; später wurde ausdrücklich festgehalten, dass auf keine der drei Ferienwochen verzichtet werde.
Antrag und Gegenposition
Das Gesuch vom 30. Juli beantragte die sofortige Sicherung der Augustwoche und die rechtzeitige verbindliche Festlegung der beiden Oktoberblöcke; für den dritten Block wurde eventualiter ein anderer Siebentagezeitraum 2026 verlangt.
Am 3. August wurde die superprovisorische Anordnung für die laufende Augustwoche abgewiesen, weil das Gericht die besondere Dringlichkeit als durch das Zuwarten selbstverschuldet ansah.
Prüfpunkt
Für die Nachprüfung muss zwischen Parteivorbringen, anwaltlichem Antrag und gerichtlicher Feststellung strikt unterschieden werden.
LawReport-Einordnung
Die Dokumente zeigen mehrere Verfahrensstufen: Anmeldung, Schutzschrift, superprovisorisches Gesuch, Stellungnahmen und anschliessender vorsorglicher Entscheid. Für die Bewertung muss jede Stufe getrennt werden; ein Vorbringen einer Partei ist keine gerichtliche Feststellung und ein späterer Entscheid ersetzt nicht rückwirkend den damaligen Aktenstand.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.