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Gesuch vom 30. Juli: Drei Ferienblöcke, Dringlichkeit und Eventualantrag

Das Gesuch vom 30. Juli beantragte die sofortige Sicherung der Augustwoche und die rechtzeitige verbindliche Festlegung der beiden Oktoberblöcke; für den dritten Block wurde eventualiter ein anderer Siebentagezeitraum 2026 verlangt. Für 2026 wurden drei konkrete Ferienblöcke bezeichnet; später wurde ausdrücklich festgehalten, dass auf keine der drei Ferienwochen verzichtet werde. Am 3. August wurde die superprovisorische An…

Sun Sep 13
Quelle
01
Aktenchronologie Ferienregelung 2026 · Mai–August 2026

13.09.2026, 14:45:10 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Aug 03 · SHA-256 cf5265294762249e…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Gesuch vom 30. Juli: Drei Ferienblöcke, Dringlichkeit und Eventualantrag

Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.

Das Gesuch vom 30. Juli beantragte die sofortige Sicherung der Augustwoche und die rechtzeitige verbindliche Festlegung der beiden Oktoberblöcke; für den dritten Block wurde eventualiter ein anderer Siebentagezeitraum 2026 verlangt. Für 2026 wurden drei konkrete Ferienblöcke bezeichnet; später wurde ausdrücklich festgehalten, dass auf keine der drei Ferienwochen verzichtet werde. Am 3. August wurde die superprovisorische An…

Quellenbasis

Was die Akten zeigen

Das Gesuch vom 30. Juli beantragte die sofortige Sicherung der Augustwoche und die rechtzeitige verbindliche Festlegung der beiden Oktoberblöcke; für den dritten Block wurde eventualiter ein anderer Siebentagezeitraum 2026 verlangt. Für 2026 wurden drei konkrete Ferienblöcke bezeichnet; später wurde ausdrücklich festgehalten, dass auf keine der drei Ferienwochen verzichtet werde.

Antrag und Gegenposition

Das Gesuch vom 30. Juli beantragte die sofortige Sicherung der Augustwoche und die rechtzeitige verbindliche Festlegung der beiden Oktoberblöcke; für den dritten Block wurde eventualiter ein anderer Siebentagezeitraum 2026 verlangt.

Am 3. August wurde die superprovisorische Anordnung für die laufende Augustwoche abgewiesen, weil das Gericht die besondere Dringlichkeit als durch das Zuwarten selbstverschuldet ansah.

Prüfpunkt

Für die Nachprüfung muss zwischen Parteivorbringen, anwaltlichem Antrag und gerichtlicher Feststellung strikt unterschieden werden.

LawReport-Einordnung

Die Dokumente zeigen mehrere Verfahrensstufen: Anmeldung, Schutzschrift, superprovisorisches Gesuch, Stellungnahmen und anschliessender vorsorglicher Entscheid. Für die Bewertung muss jede Stufe getrennt werden; ein Vorbringen einer Partei ist keine gerichtliche Feststellung und ein späterer Entscheid ersetzt nicht rückwirkend den damaligen Aktenstand.

Was daraus nicht folgt

Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.

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