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Prozessökonomie als Ferienargument: Die Weihnachtsferien wurden gleich mitgeregelt

Der Entscheid geht davon aus, dass angesichts des bisherigen Verlaufs keine eigenständige Einigung der Eltern über die verbleibenden Ferien 2026 zu erwarten sei. Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest. Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.

Sun Sep 13
Quelle
01
Ferienentscheid des Kreisgerichts Wil · 07.09.2026

13.09.2026, 14:44:15 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Sep 07 · SHA-256 92b10a794cb27e44…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Prozessökonomie als Ferienargument: Die Weihnachtsferien wurden gleich mitgeregelt

Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.

Der Entscheid geht davon aus, dass angesichts des bisherigen Verlaufs keine eigenständige Einigung der Eltern über die verbleibenden Ferien 2026 zu erwarten sei. Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest. Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.

Quellenbasis

Was die Akten zeigen

Der Entscheid geht davon aus, dass angesichts des bisherigen Verlaufs keine eigenständige Einigung der Eltern über die verbleibenden Ferien 2026 zu erwarten sei. Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.

Antrag und Gegenposition

Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.

Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.

“Stabilität und auch der Prozessökonomie”

Prüfpunkt

Für die Nachprüfung muss zwischen Parteivorbringen, anwaltlichem Antrag und gerichtlicher Feststellung strikt unterschieden werden.

LawReport-Einordnung

Die Dokumente zeigen mehrere Verfahrensstufen: Anmeldung, Schutzschrift, superprovisorisches Gesuch, Stellungnahmen und anschliessender vorsorglicher Entscheid. Für die Bewertung muss jede Stufe getrennt werden; ein Vorbringen einer Partei ist keine gerichtliche Feststellung und ein späterer Entscheid ersetzt nicht rückwirkend den damaligen Aktenstand.

Was daraus nicht folgt

Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.

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