Raphael Fisch am 14. August: Welche Ferienanträge er für seine Klientin stellte
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Raphael Fisch beantragte am 14. August namens der Gesuchsgegnerin die Bestätigung der ersten Oktoberwoche, die Abweisung der zweiten Oktoberwoche beim Vater, deren Zuweisung an die Mutter und die Abweisung einer Kompensation der Augustwoche. Der Eheschutzentscheid vom 17. November 2023 berechtigt und verpflichtet den Vater zu drei Ferienwochen pro Jahr; höchstens sieben Tage dürfen hintereinander bezogen werden. Die zweite…
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Raphael Fisch beantragte am 14. August namens der Gesuchsgegnerin die Bestätigung der ersten Oktoberwoche, die Abweisung der zweiten Oktoberwoche beim Vater, deren Zuweisung an die Mutter und die Abweisung einer Kompensation der Augustwoche. Der Eheschutzentscheid vom 17. November 2023 berechtigt und verpflichtet den Vater zu drei Ferienwochen pro Jahr; höchstens sieben Tage dürfen hintereinander bezogen werden.
Antrag und Gegenposition
Raphael Fisch beantragte am 14. August namens der Gesuchsgegnerin die Bestätigung der ersten Oktoberwoche, die Abweisung der zweiten Oktoberwoche beim Vater, deren Zuweisung an die Mutter und die Abweisung einer Kompensation der Augustwoche.
Die zweite Herbstferienwoche vom 12. bis 18. Oktober wird der Mutter zugewiesen; die ordentlichen Besuchskontakte des Vaters ruhen in diesem Zeitraum.
Prüfpunkt
Die öffentliche Einordnung bleibt auf die dokumentierte berufliche Handlung beschränkt. Nicht belegt werden persönliche Motive, Absichten oder charakterliche Zuschreibungen.
LawReport-Einordnung
Die Person wird hier nicht charakterisiert, sondern anhand einer dokumentierten beruflichen Handlung beschrieben. Entscheidend sind Datum, Funktion, konkreter Antrag oder Entscheid und die dazugehörige Primärquelle. Motive, Gesinnung oder persönliche Eigenschaften lassen sich daraus nicht ableiten.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.