Raphael Fisch im Ferienverfahren 2026: Dokumentierte Anträge und Stellungnahmen
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Raphael Fisch beantragte am 14. August namens der Gesuchsgegnerin die Bestätigung der ersten Oktoberwoche, die Abweisung der zweiten Oktoberwoche beim Vater, deren Zuweisung an die Mutter und die Abweisung einer Kompensation der Augustwoche. Die anwaltliche Stellungnahme argumentierte, die Mutter habe dem Vater frühzeitig die freie Wahl einer der beiden Herbstferienwochen überlassen. Die anwaltliche Stellungnahme bezeichnet…
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Raphael Fisch beantragte am 14. August namens der Gesuchsgegnerin die Bestätigung der ersten Oktoberwoche, die Abweisung der zweiten Oktoberwoche beim Vater, deren Zuweisung an die Mutter und die Abweisung einer Kompensation der Augustwoche. Die anwaltliche Stellungnahme argumentierte, die Mutter habe dem Vater frühzeitig die freie Wahl einer der beiden Herbstferienwochen überlassen. Die anwaltliche Stellungnahme bezeichnete eine Kompensation der ausgefallenen Augustwoche als nicht angezeigt und schlug eventualiter die erste Weihnachtsferienwoche unter Vorbehalt der Feiertagsregelung vor. Am 28. August teilte Raphael Fisch nach Rücksprache mit seiner Klientin mit, auf eine weitere Stellungnahme zu verzichten und um einen zeitnahen Entscheid zu ersuchen.
Antrag und Gegenposition
Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.
Am 28. August teilte Raphael Fisch nach Rücksprache mit seiner Klientin mit, auf eine weitere Stellungnahme zu verzichten und um einen zeitnahen Entscheid zu ersuchen.
Prüfpunkt
Die öffentliche Einordnung bleibt auf die dokumentierte berufliche Handlung beschränkt. Nicht belegt werden persönliche Motive, Absichten oder charakterliche Zuschreibungen.
LawReport-Einordnung
Die Person wird hier nicht charakterisiert, sondern anhand einer dokumentierten beruflichen Handlung beschrieben. Entscheidend sind Datum, Funktion, konkreter Antrag oder Entscheid und die dazugehörige Primärquelle. Motive, Gesinnung oder persönliche Eigenschaften lassen sich daraus nicht ableiten.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.