25. bis 27. Dezember: Warum der Entscheid Kontakte ausdrücklich ausschliesst
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Vom 25. bis 27. Dezember 2026 ordnet das Dispositiv ausdrücklich keine Besuchskontakte beim Vater an. Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest. Vom 25. bis 27. Dezember 2026 ordnet das Dispositiv ausdrücklich keine Besuchskontakte beim Vater an.
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Vom 25. bis 27. Dezember 2026 ordnet das Dispositiv ausdrücklich keine Besuchskontakte beim Vater an. Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.
Antrag und Gegenposition
Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.
Vom 25. bis 27. Dezember 2026 ordnet das Dispositiv ausdrücklich keine Besuchskontakte beim Vater an.
Prüfpunkt
Zu prüfen ist nicht, ob die genannten Kindeswohlkriterien abstrakt zulässig sind, sondern wie konkret und vollständig ihre Tatsachengrundlage im vorliegenden Aktenstand ausgewiesen ist.
LawReport-Einordnung
Kindeswohlbegriffe wie Stabilität, Kontinuität und Hauptbezugsperson müssen an die konkrete Aktenbasis gebunden bleiben. Der Entscheid verwendet diese Kriterien zur Begründung der Ferienaufteilung. LawReport dokumentiert die Verwendung dieser Kriterien, ohne daraus eine allgemeine Bewertung eines Elternteils abzuleiten.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.