LawReport.chLawReport.ch
ThemenPersonenInstitutionenLaw BlogLaw Community
DEOriginalENFRITRM
ProfilMein Profil
LawReport.chLawReport.ch
ThemenPersonenInstitutionenLaw BlogLaw Community
Sprache
DEOriginalENFRITRM
LoginMein Profil
Law Blog

5/8 Gleichzeitig, so Vater, bestehe das Risiko, dass die von ihm "verlangten finanziellen Entscheide weiter verzögert" würden (Beschwerde, S.

5/8 Gleichzeitig, so Vater, bestehe das Risiko, dass die von ihm "verlangten finanziellen Entscheide weiter verzögert" würden (Beschwerde, S. 3). Was Vater damit genau meint, bleibt unklar. Erst recht legt er damit nicht dar, inwiefern ihm durch die Verweigerung einer weiteren Verhandlung nicht leicht wiedergutzumachende Nachteile drohen würden und wie diese konkret ausgestaltet wären. Auch die vom Gesetzgeber vorgesehene, grundsätzlich sofortige Vollstreckbarkeit vorsorglicher Massnahmeentscheide (Art. 315 Abs. 2 lit. b ZPO) begründet für sich allein noch keinen nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteil. Denn die…

Sat Sep 19
Quelle
01
Entscheid vom 3. August 2026 · 03.08.2026

20.09.2026, 18:58:28 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Aug 03 · SHA-256 a2c2c4cc9cc11a26…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Was die Quelle dokumentiert

5/8 Gleichzeitig, so Vater, bestehe das Risiko, dass die von ihm "verlangten finanziellen Entscheide weiter verzögert" würden (Beschwerde, S. 3). Was Vater damit genau meint, bleibt unklar. Erst recht legt er damit nicht dar, inwiefern ihm durch die Verweigerung einer weiteren Verhandlung nicht leicht wiedergutzumachende Nachteile drohen würden und wie diese konkret ausgestaltet wären. Auch die vom Gesetzgeber vorgesehene, grundsätzlich sofortige Vollstreckbarkeit vorsorglicher Massnahmeentscheide (Art. 315 Abs. 2 lit. b ZPO) begründet für sich allein noch keinen nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteil. Denn die…

Einordnung

Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.

Vollständigen Beitrag freischalten

Dieser Beitrag kostet CHF 27.75 netto + 8.1% MWST = CHF 30.00 brutto. Einmalige Zahlung über Stripe. Keine Monatsgebühr.

Anmelden
LawReport.chLawReport.ch
DatenschutzImpressumCookie-PolicyBerichtigung melden
© 2026 LawReport.ch