Was die Quelle dokumentiert
5/8 Gleichzeitig, so Vater, bestehe das Risiko, dass die von ihm "verlangten finanziellen Entscheide weiter verzögert" würden (Beschwerde, S. 3). Was Vater damit genau meint, bleibt unklar. Erst recht legt er damit nicht dar, inwiefern ihm durch die Verweigerung einer weiteren Verhandlung nicht leicht wiedergutzumachende Nachteile drohen würden und wie diese konkret ausgestaltet wären. Auch die vom Gesetzgeber vorgesehene, grundsätzlich sofortige Vollstreckbarkeit vorsorglicher Massnahmeentscheide (Art. 315 Abs. 2 lit. b ZPO) begründet für sich allein noch keinen nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteil. Denn die…
Einordnung
Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.