Dieser Beitrag ist eine aktenbasierte Rekonstruktion. Private Familienmitglieder und das Kind werden nicht namentlich genannt. Öffentliche Namen erscheinen nur bei verifizierten beruflichen oder richterlichen Rollen. LawReport trennt dokumentierte Verfahrenshandlungen, Parteivorbringen, gerichtliche Feststellungen und redaktionelle Analyse.
Was die Akten zeigen
Die amtlichen Aktenverzeichnisse führten Scheidung, vorsorgliche finanzielle Massnahmen und Schuldneranweisung als getrennte Verfahren. Gerade deshalb ist für die öffentliche Einordnung wichtig, nicht aus zeitlicher Nähe automatisch einen einheitlichen Streitgegenstand zu machen.
Am 30. März 2026 hielt Richterin Jolanda Genton in einem Schreiben des Kreisgerichts Wil fest, im betroffenen vorsorglichen Verfahren seien ausschliesslich Unterhaltsanträge gestellt worden und darüber sei zu entscheiden. Zugleich wurden die nächsten schriftlichen Entscheide angekündigt.
Am 10. Juni 2026 bestätigte Genton, dass der Unterhaltsentscheid weiterhin ausstehe, eröffnete aber gleichzeitig eine zusätzliche Stellungnahmerunde zu Beistandschaft, psychologischer Abklärung beziehungsweise Unterstützung, Elternkurs und einem möglichen vorgelagerten Kindesschutzentscheid.
Am 14. Juli 2026 beantragte Rechtsanwalt Raphael Fisch im Namen seiner Mandantin vorsorgliche Kindesschutzmassnahmen, eine Besuchsrechtsbeistandschaft sowie eine gerichtliche Zustimmung zu psychologischer Abklärung beziehungsweise Unterstützung. Dazu wurden neun Beilagen eingereicht.
In derselben Eingabe liess Fisch erklären, weitere angeblich dokumentierte Vorfälle sollten nicht vorgängig im Verfahren offengelegt, sondern erst im Rahmen einer Abklärung gegenüber der KESB bekanntgegeben werden. Damit stellt sich die Frage, wie rechtliches Gehör zu Material gewährleistet werden kann, das einer betroffenen Partei zunächst nicht eröffnet wird.
Am 21. Juli 2026 stellte Genton dem Vater die Eingabe von Fisch samt neun Beilagen zu, gewährte zehn Tage zur Stellungnahme und kündigte an, dass keine weitere Verhandlung vorgesehen sei. Schriftlich entschieden werden sollte über Unterhaltsabänderung, Kindesschutzmassnahmen und Schuldneranweisung.
Ein früherer Gerichtsentscheid hielt zu Vorwürfen gegen die Erziehungsfähigkeit des Vaters ausdrücklich fest, sie seien nicht substantiiert, nicht belegt und nicht bewiesen. Das Gericht bezeichnete sie als reine Behauptungen und nicht als fachliche Einschätzung der Erziehungsfähigkeit.
Warum das rechtlich heikel ist
Verfahrensgrenzen sind kein Formalismus. Sie bestimmen, wozu eine Partei Stellung nehmen muss, welche Tatsachen entscheidrelevant sind, welches Rechtsmittel offensteht und welche Fristen laufen. Ändert sich der Gegenstand, muss die betroffene Partei erkennen können, was genau entschieden werden soll. Das gilt erst recht, wenn sie nicht anwaltlich vertreten ist und finanzielle sowie kindesschutzrechtliche Fragen gleichzeitig im Raum stehen.
Was daraus nicht automatisch folgt
Aus der dokumentierten Chronologie folgt weder automatisch ein Fehlverhalten einer benannten Person noch eine Rechtsverletzung des Gerichts. Wo die Akten nur eine Parteibehauptung oder Rüge enthalten, wird sie als solche bezeichnet. Wo ein Gericht etwas ausdrücklich festgestellt hat, kann diese Feststellung deutlich benannt werden.
Die Rolle der professionellen Beteiligten
Bei Rechtsanwalt Raphael Fisch geht es in diesen Beiträgen um dokumentierte anwaltliche Eingaben und Anträge, nicht um eine Unterstellung persönlicher Motive. Bei Richterin Jolanda Genton geht es um dokumentierte gerichtliche Schreiben und Verfahrensschritte, nicht um eine pauschale Bewertung ihrer Person. Das Kreisgericht Wil wird als Institution mit den jeweils belegten Handlungen verknüpft.