LawReport.chLawReport.ch
ThemenPersonenInstitutionenLaw BlogLaw Community
DEOriginalENFRITRM
ProfilMein Profil
LawReport.chLawReport.ch
ThemenPersonenInstitutionenLaw BlogLaw Community
Sprache
DEOriginalENFRITRM
LoginMein Profil
Law Blog

Ausgefallene Augustwoche: Ersatz beantragt, Kompensation verneint

Die beantragte Ferienwoche vom 3. bis 9. August 2026 fand nicht statt. Für die ausgefallene Augustwoche wurde ein vollständiger Ersatzblock von sieben Kalendertagen im Jahr 2026 beantragt; eventualiter sollte ein anderer vollständiger Siebentageblock bestimmt werden. Der Entscheid bezeichnet diesen Weihnachts-/Neujahrsblock ausdrücklich nicht als Kompensation der ausgefallenen Augustwoche, sondern als zweite Ferienwoche 2026.

Sun Sep 13
Quelle
01
Stellungnahme des Gesuchstellers · 26.08.2026

17.09.2026, 05:23:45 · Europe/Zurich · indexiert · Wed Aug 26 · SHA-256 e8c9e0ea1a1dc8f7…

02
Ferienentscheid des Kreisgerichts Wil · 07.09.2026

13.09.2026, 14:42:57 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Sep 07 · SHA-256 92b10a794cb27e44…

03
Aktenchronologie Ferienregelung 2026 · Mai–August 2026

13.09.2026, 14:42:56 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Aug 03 · SHA-256 cf5265294762249e…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Ausgefallene Augustwoche: Ersatz beantragt, Kompensation verneint

Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.

Die beantragte Ferienwoche vom 3. bis 9. August 2026 fand nicht statt. Für die ausgefallene Augustwoche wurde ein vollständiger Ersatzblock von sieben Kalendertagen im Jahr 2026 beantragt; eventualiter sollte ein anderer vollständiger Siebentageblock bestimmt werden. Der Entscheid bezeichnet diesen Weihnachts-/Neujahrsblock ausdrücklich nicht als Kompensation der ausgefallenen Augustwoche, sondern als zweite Ferienwoche 2026.

Quellenbasis

Was die Akten zeigen

Die beantragte Ferienwoche vom 3. bis 9. August 2026 fand nicht statt. Für die ausgefallene Augustwoche wurde ein vollständiger Ersatzblock von sieben Kalendertagen im Jahr 2026 beantragt; eventualiter sollte ein anderer vollständiger Siebentageblock bestimmt werden.

Antrag und Gegenposition

Für die ausgefallene Augustwoche wurde ein vollständiger Ersatzblock von sieben Kalendertagen im Jahr 2026 beantragt; eventualiter sollte ein anderer vollständiger Siebentageblock bestimmt werden.

Der Entscheid bezeichnet diesen Weihnachts-/Neujahrsblock ausdrücklich nicht als Kompensation der ausgefallenen Augustwoche, sondern als zweite Ferienwoche 2026.

Prüfpunkt

Der genaue rechtliche Umfang eines Ersatz- oder Kompensationsanspruchs ist von der Frage zu trennen, welche konkreten Ferienblöcke der fortgeltende Titel vorsieht und wie sie im Einzelfall festgelegt werden.

LawReport-Einordnung

Der Beitrag trennt den titulierten Ferienumfang, die konkrete Ausübung und die Frage eines Ersatz- oder Kompensationsanspruchs. Diese Ebenen dürfen nicht vermischt werden: Aus dem Bestehen eines Jahresumfangs folgt nicht automatisch jede gewünschte Terminwahl; umgekehrt muss eine Abweichung vom konkret beantragten Umfang anhand der Begründung nachvollziehbar bleiben.

Was daraus nicht folgt

Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.

Weiterführende Beiträge

Vollständigen Beitrag freischalten

Dieser Beitrag kostet CHF 27.75 netto + 8.1% MWST = CHF 30.00 brutto. Einmalige Zahlung über Stripe. Keine Monatsgebühr.

Anmelden
LawReport.chLawReport.ch
DatenschutzImpressumCookie-PolicyBerichtigung melden
© 2026 LawReport.ch