Die Antwort vom 9. Juni: Festhalten an drei Blöcken und kein Verzicht
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Mit Schreiben vom 9. Juni wurde auf das Schreiben vom 4. Juni geantwortet, an der Ferienanmeldung festgehalten und ausdrücklich kein Verzicht erklärt. Für 2026 wurden drei konkrete Ferienblöcke bezeichnet; später wurde ausdrücklich festgehalten, dass auf keine der drei Ferienwochen verzichtet werde. Mit Schreiben vom 9. Juni wurde auf das Schreiben vom 4. Juni geantwortet, an der Ferienanmeldung festgehalten und ausdrücklic…
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Mit Schreiben vom 9. Juni wurde auf das Schreiben vom 4. Juni geantwortet, an der Ferienanmeldung festgehalten und ausdrücklich kein Verzicht erklärt. Für 2026 wurden drei konkrete Ferienblöcke bezeichnet; später wurde ausdrücklich festgehalten, dass auf keine der drei Ferienwochen verzichtet werde.
Antrag und Gegenposition
Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.
Mit Schreiben vom 9. Juni wurde auf das Schreiben vom 4. Juni geantwortet, an der Ferienanmeldung festgehalten und ausdrücklich kein Verzicht erklärt.
“Ein Verzicht auf angemeldete Ferien wird nicht erklärt.”
Prüfpunkt
Für die Nachprüfung muss zwischen Parteivorbringen, anwaltlichem Antrag und gerichtlicher Feststellung strikt unterschieden werden.
LawReport-Einordnung
Die Dokumente zeigen mehrere Verfahrensstufen: Anmeldung, Schutzschrift, superprovisorisches Gesuch, Stellungnahmen und anschliessender vorsorglicher Entscheid. Für die Bewertung muss jede Stufe getrennt werden; ein Vorbringen einer Partei ist keine gerichtliche Feststellung und ein späterer Entscheid ersetzt nicht rückwirkend den damaligen Aktenstand.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.
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