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Drei Wochen im Titel, zwei im Entscheid: 21 zu 14 Tage im Vergleich

Der frühere Titel nennt drei Ferienwochen pro Jahr. Der Entscheid für 2026 weist dem Vater zwei Blöcke zu. Der Beitrag erklärt die fehlende Woche in einfacher Sprache.

Sat Oct 10
Quelle
01
Eheschutzentscheid des Bezirksgerichts Münchwilen · 17.11.2023

13.09.2026, 15:00:09 · Europe/Zurich · indexiert · Fri Nov 17 · SHA-256 d8dc7fadfec5f8ec…

02
Ferienentscheid des Kreisgerichts Wil · 07.09.2026

13.09.2026, 13:08:01 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Sep 07 · SHA-256 92b10a794cb27e44…

03
Aktenchronologie Ferienregelung 2026 · Mai–August 2026

13.09.2026, 01:02:14 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Aug 03 · SHA-256 cf5265294762249e…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Im alten Entscheid stehen drei Ferienwochen pro Jahr. Im neuen Entscheid bleiben für 2026 zwei Blöcke. Damit fehlt eine Woche. Dieser Beitrag zeigt, woher die Differenz kommt und welche Frage offen bleibt.

Die frühere Regelung nennt drei Wochen Ferien. Ein einzelner Block darf höchstens sieben Tage dauern. Für 2026 meldete der Vater drei Zeiträume an. Später hielt er schriftlich daran fest. Für den Fall, dass eine Woche im Oktober nicht möglich sein sollte, verlangte er einen anderen vollen Block im selben Jahr.

Die Frage ist deshalb einfach: Darf ein konkreter Termin abgelehnt werden? Ja, wenn gute Gründe dafür sprechen. Doch damit ist noch nicht geklärt, ob auch der Umfang für das ganze Jahr kleiner wird. Genau hier liegt der wichtige Unterschied.

Ferienregelung 2026: Was der Jahresumfang bedeutet

Der frühere Titel nennt einen festen Jahresumfang. Er verlangt auch eine Absprache zwischen den Eltern. Das bedeutet, dass beide Seiten Termine besprechen müssen. Es bedeutet nicht, dass eine Seite allein bestimmen kann.

Kommt keine Einigung zustande, kann das Gericht einen Zeitraum festlegen. Dabei zählt vor allem das Wohl des Kindes. Ein Gericht kann also einen bestimmten Termin ablehnen. Es muss aber erklären, was danach mit dem restlichen Ferienumfang geschieht.

Für die Rechnung braucht es keine komplizierte Formel. Drei Wochen entsprechen 21 Tagen. Zwei Wochen entsprechen 14 Tagen. Es fehlt damit ein Block von sieben Tagen. Die eigentliche Frage lautet also nicht nur: Welche Woche passt? Es geht auch darum, ob die dritte Woche erhalten bleibt.

Warum der alternative Block wichtig ist

Im Verfahren wurde nicht nur die zweite Oktoberwoche verlangt. Es wurde auch beantragt, bei einer Ablehnung einen anderen vollen Block im Jahr 2026 festzulegen. Dieser Antrag trennt zwei Punkte sauber voneinander.

Der erste Punkt betrifft den Termin. Zwei fast direkt folgende Ferienblöcke können für ein Kind ungünstig sein. Das kann gegen die gewünschte Woche sprechen. Der zweite Punkt betrifft den Jahresumfang. Auch wenn der Termin nicht passt, kann eine andere Woche geprüft werden.

Diese Trennung ist wichtig. Ein abgelehnter Termin ist noch kein Verzicht auf die ganze Woche. Ebenso ist ein später Antrag bei Gericht nicht automatisch ein Verzicht auf den bestehenden Umfang.

Was aus den Akten sicher hervorgeht

Sicher ist, dass die frühere Regelung drei Ferienwochen nennt. Sicher ist auch, dass der spätere Entscheid dem Vater zwei Blöcke zuweist. Ebenfalls dokumentiert ist ein Antrag auf einen anderen Siebentageblock, falls die zweite Oktoberwoche nicht gewährt wird.

Nicht nötig sind Annahmen über persönliche Motive. Für die Prüfung reichen die Texte, Daten und Anträge. Entscheidend ist, ob der Wegfall der dritten Woche im Entscheid klar und nachvollziehbar begründet wird.

Das ist der Kern des Vergleichs. Die Differenz beträgt eine volle Woche. Ob diese Kürzung rechtlich trägt, hängt von der Begründung und vom Kindeswohl ab. Der Zahlenvergleich zeigt nur, welche Frage genauer geprüft werden muss.

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