Faktisch zwei Wochen: Warum die Übernachtung den Entscheid nicht änderte
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Zwischen Rückgabe am Sonntagabend und erneuter Abholung am Montagmorgen lagen nach dem beantragten Modell 15 Stunden. Das Gericht wertete zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Siebentageblöcke trotz Übernachtung bei der Mutter als faktisch zwei Wochen Ferien hintereinander. Der Entscheid vom 7. September 2026 legt die erste Herbstferienwoche vom 5. bis 11. Oktober beim Vater fest.
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Zwischen Rückgabe am Sonntagabend und erneuter Abholung am Montagmorgen lagen nach dem beantragten Modell 15 Stunden. Das Gericht wertete zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Siebentageblöcke trotz Übernachtung bei der Mutter als faktisch zwei Wochen Ferien hintereinander.
Antrag und Gegenposition
Für 2026 wurden drei konkrete Ferienblöcke bezeichnet; später wurde ausdrücklich festgehalten, dass auf keine der drei Ferienwochen verzichtet werde.
Der Entscheid vom 7. September 2026 legt die erste Herbstferienwoche vom 5. bis 11. Oktober beim Vater fest.
“faktisch zwei Wochen Ferien hintereinander”
Prüfpunkt
Zu prüfen ist nicht, ob die genannten Kindeswohlkriterien abstrakt zulässig sind, sondern wie konkret und vollständig ihre Tatsachengrundlage im vorliegenden Aktenstand ausgewiesen ist.
LawReport-Einordnung
Kindeswohlbegriffe wie Stabilität, Kontinuität und Hauptbezugsperson müssen an die konkrete Aktenbasis gebunden bleiben. Der Entscheid verwendet diese Kriterien zur Begründung der Ferienaufteilung. LawReport dokumentiert die Verwendung dieser Kriterien, ohne daraus eine allgemeine Bewertung eines Elternteils abzuleiten.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.
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