Ferienkonflikt Mai bis September 2026: Die vollständige dokumentierte Chronologie
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Im Schreiben vom 4. Juni wurde angeboten, entweder die erste oder die zweite Herbstferienwoche zu wählen; zugleich wurde erklärt, die andere Woche solle bei der Mutter stattfinden. Mit Schreiben vom 9. Juni wurde auf das Schreiben vom 4. Juni geantwortet, an der Ferienanmeldung festgehalten und ausdrücklich kein Verzicht erklärt. Die Schutzschrift vom Juni diente der vorsorglichen Wahrung des Standpunkts; sie enthielt nach…
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Im Schreiben vom 4. Juni wurde angeboten, entweder die erste oder die zweite Herbstferienwoche zu wählen; zugleich wurde erklärt, die andere Woche solle bei der Mutter stattfinden. Mit Schreiben vom 9. Juni wurde auf das Schreiben vom 4. Juni geantwortet, an der Ferienanmeldung festgehalten und ausdrücklich kein Verzicht erklärt. Die Schutzschrift vom Juni diente der vorsorglichen Wahrung des Standpunkts; sie enthielt nach dem Entscheid vom 3. August keinen Antrag auf gerichtliche Festlegung der Ferien. Das Gesuch vom 30. Juli beantragte die sofortige Sicherung der Augustwoche und die rechtzeitige verbindliche Festlegung der beiden Oktoberblöcke; für den dritten Block wurde eventualiter ein anderer Siebentagezeitraum 2026 verlangt. In der Stellungnahme vom 26. August wurde erneut ein anderer vollständiger Siebentageblock im Kalenderjahr 2026 eventualiter beantragt und ein Verzicht auf eine der drei Ferienwochen ausdrücklich ausgeschlossen.
Antrag und Gegenposition
Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.
Der Entscheid bezeichnet diesen Weihnachts-/Neujahrsblock ausdrücklich nicht als Kompensation der ausgefallenen Augustwoche, sondern als zweite Ferienwoche 2026.
Prüfpunkt
Für die Nachprüfung muss zwischen Parteivorbringen, anwaltlichem Antrag und gerichtlicher Feststellung strikt unterschieden werden.
LawReport-Einordnung
Die Dokumente zeigen mehrere Verfahrensstufen: Anmeldung, Schutzschrift, superprovisorisches Gesuch, Stellungnahmen und anschliessender vorsorglicher Entscheid. Für die Bewertung muss jede Stufe getrennt werden; ein Vorbringen einer Partei ist keine gerichtliche Feststellung und ein späterer Entscheid ersetzt nicht rückwirkend den damaligen Aktenstand.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.