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«Hauptbezugsperson»: Welche Rolle das Argument im Ferienentscheid spielt

In der Begründung bezeichnet das Gericht die Mutter weiterhin als Hauptbezugsperson und verweist darauf, dass der Vater seit der Trennung nach Aktenlage nie mehr als eine Woche am Stück mit dem Kind verbracht habe. Der Entscheid stützt seine Kindeswohlabwägung unter anderem auf die Feststellung, der Vater habe seit der Trennung nach Aktenlage nie mehr als eine Woche am Stück mit dem Kind verbracht. Der Entscheid vom 7. Sept…

Sun Sep 13
Quelle
01
Ferienentscheid des Kreisgerichts Wil · 07.09.2026

13.09.2026, 14:43:24 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Sep 07 · SHA-256 92b10a794cb27e44…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

«Hauptbezugsperson»: Welche Rolle das Argument im Ferienentscheid spielt

Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.

In der Begründung bezeichnet das Gericht die Mutter weiterhin als Hauptbezugsperson und verweist darauf, dass der Vater seit der Trennung nach Aktenlage nie mehr als eine Woche am Stück mit dem Kind verbracht habe. Der Entscheid stützt seine Kindeswohlabwägung unter anderem auf die Feststellung, der Vater habe seit der Trennung nach Aktenlage nie mehr als eine Woche am Stück mit dem Kind verbracht. Der Entscheid vom 7. Sept…

Quellenbasis

Was die Akten zeigen

In der Begründung bezeichnet das Gericht die Mutter weiterhin als Hauptbezugsperson und verweist darauf, dass der Vater seit der Trennung nach Aktenlage nie mehr als eine Woche am Stück mit dem Kind verbracht habe. Der Entscheid stützt seine Kindeswohlabwägung unter anderem auf die Feststellung, der Vater habe seit der Trennung nach Aktenlage nie mehr als eine Woche am Stück mit dem Kind verbracht.

Antrag und Gegenposition

Für diesen Aspekt ist kein eigenständiger zusätzlicher Antrag massgeblich; die Analyse vergleicht den dokumentierten Aktenstand mit dem Ergebnis.

Der Entscheid vom 7. September 2026 legt die erste Herbstferienwoche vom 5. bis 11. Oktober beim Vater fest.

“Hauptbezugsperson”

Prüfpunkt

Zu prüfen ist nicht, ob die genannten Kindeswohlkriterien abstrakt zulässig sind, sondern wie konkret und vollständig ihre Tatsachengrundlage im vorliegenden Aktenstand ausgewiesen ist.

LawReport-Einordnung

Kindeswohlbegriffe wie Stabilität, Kontinuität und Hauptbezugsperson müssen an die konkrete Aktenbasis gebunden bleiben. Der Entscheid verwendet diese Kriterien zur Begründung der Ferienaufteilung. LawReport dokumentiert die Verwendung dieser Kriterien, ohne daraus eine allgemeine Bewertung eines Elternteils abzuleiten.

Was daraus nicht folgt

Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.

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