Bei Claudia Wetter lässt sich die Mitwirkung belegen, nicht aber ein persönliches Motiv. Genau diese Grenze ist für eine belastbare öffentliche Darstellung entscheidend.
Was die Quelle trägt
Der Name Claudia Wetter steht in der Quelle im Zusammenhang mit dem kantonalen Spruchkörper. Das ist ein überprüfbarer Fakt und rechtfertigt die Verknüpfung mit Entscheidung, Gericht und Themen.
Abgrenzung
Nicht aus der Quelle ableitbar sind persönliche Absichten, interne Meinungsbildungsprozesse oder die Behauptung, Wetter habe mit einer anderen Person ausserhalb der dokumentierten Gerichtsarbeit koordiniert. Solche Aussagen würden zusätzliche Belege benötigen.
Transparenz im Graphen
Die redaktionelle Einordnung bleibt deshalb streng am Belegstatus: dokumentierte Mitwirkung wird sichtbar gemacht; Parteirügen werden als Parteirügen gekennzeichnet; Motive und nicht dokumentierte Zusammenarbeit werden nicht erfunden.