Der Beitrag gibt die dokumentierten Anträge wieder; er behandelt sie nicht als gerichtliche Feststellungen.
Die Eingabe vom 14. Juli
In einer als Kurzstellungnahme bezeichneten Eingabe vom 14. Juli 2026 nahm Rechtsanwalt Raphael Fisch Bezug auf ein Gerichtsschreiben vom 10. Juni 2026 und auf gewährte Fristerstreckungen. Er reichte Unterlagen seiner Klientin ein.
Im selben Schreiben ersuchte Fisch vorsorglich um Kindesschutzmassnahmen beziehungsweise um die Errichtung einer Besuchsrechtsbeistandschaft sowie um gerichtliche Zustimmung zu einer psychologischen Abklärung und Unterstützung für das Kind.
Quellenkette
Die später zusammengestellte Aktenübersicht bezeichnet das Zustellungsschreiben vom 21. Juli 2026, die Kurzstellungnahme vom 14. Juli und ein Paket von neun Fisch-Beilagen ausdrücklich als zusammengehörige Aktenstücke. Damit lässt sich die Eingabe nicht nur über eine Namensnennung, sondern über die dokumentierte Aktenkette verifizieren.
Was daraus nicht folgt
Die Anträge belegen, was die vertretene Partei durch ihren Anwalt verlangte. Sie beweisen für sich allein weder die behaupteten tatsächlichen Voraussetzungen noch die Notwendigkeit der beantragten Massnahmen; darüber hatte das Gericht zu befinden.