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Raphael Fisch zur Augustwoche: Warum er eine Kompensation ablehnen liess

Die anwaltliche Stellungnahme bezeichnete eine Kompensation der ausgefallenen Augustwoche als nicht angezeigt und schlug eventualiter die erste Weihnachtsferienwoche unter Vorbehalt der Feiertagsregelung vor. Die beantragte Ferienwoche vom 3. bis 9. August 2026 fand nicht statt. Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.

Sun Sep 13
Quelle
01
Kurzstellungnahme der anwaltlichen Vertretung · 14.08.2026

17.09.2026, 05:21:55 · Europe/Zurich · indexiert · Fri Aug 14 · SHA-256 f666a141d8300f42…

02
Ferienentscheid des Kreisgerichts Wil · 07.09.2026

13.09.2026, 14:45:43 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Sep 07 · SHA-256 92b10a794cb27e44…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Raphael Fisch zur Augustwoche: Warum er eine Kompensation ablehnen liess

Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.

Die anwaltliche Stellungnahme bezeichnete eine Kompensation der ausgefallenen Augustwoche als nicht angezeigt und schlug eventualiter die erste Weihnachtsferienwoche unter Vorbehalt der Feiertagsregelung vor. Die beantragte Ferienwoche vom 3. bis 9. August 2026 fand nicht statt. Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.

Quellenbasis

Was die Akten zeigen

Die anwaltliche Stellungnahme bezeichnete eine Kompensation der ausgefallenen Augustwoche als nicht angezeigt und schlug eventualiter die erste Weihnachtsferienwoche unter Vorbehalt der Feiertagsregelung vor. Die beantragte Ferienwoche vom 3. bis 9. August 2026 fand nicht statt.

Antrag und Gegenposition

Die anwaltliche Stellungnahme bezeichnete eine Kompensation der ausgefallenen Augustwoche als nicht angezeigt und schlug eventualiter die erste Weihnachtsferienwoche unter Vorbehalt der Feiertagsregelung vor.

Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.

“Kompensation ... nicht angezeigt”

Prüfpunkt

Die öffentliche Einordnung bleibt auf die dokumentierte berufliche Handlung beschränkt. Nicht belegt werden persönliche Motive, Absichten oder charakterliche Zuschreibungen.

LawReport-Einordnung

Die Person wird hier nicht charakterisiert, sondern anhand einer dokumentierten beruflichen Handlung beschrieben. Entscheidend sind Datum, Funktion, konkreter Antrag oder Entscheid und die dazugehörige Primärquelle. Motive, Gesinnung oder persönliche Eigenschaften lassen sich daraus nicht ableiten.

Was daraus nicht folgt

Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.

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