Raphael Fisch zur Augustwoche: Warum er eine Kompensation ablehnen liess
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Die anwaltliche Stellungnahme bezeichnete eine Kompensation der ausgefallenen Augustwoche als nicht angezeigt und schlug eventualiter die erste Weihnachtsferienwoche unter Vorbehalt der Feiertagsregelung vor. Die beantragte Ferienwoche vom 3. bis 9. August 2026 fand nicht statt. Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Die anwaltliche Stellungnahme bezeichnete eine Kompensation der ausgefallenen Augustwoche als nicht angezeigt und schlug eventualiter die erste Weihnachtsferienwoche unter Vorbehalt der Feiertagsregelung vor. Die beantragte Ferienwoche vom 3. bis 9. August 2026 fand nicht statt.
Antrag und Gegenposition
Die anwaltliche Stellungnahme bezeichnete eine Kompensation der ausgefallenen Augustwoche als nicht angezeigt und schlug eventualiter die erste Weihnachtsferienwoche unter Vorbehalt der Feiertagsregelung vor.
Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.
“Kompensation ... nicht angezeigt”
Prüfpunkt
Die öffentliche Einordnung bleibt auf die dokumentierte berufliche Handlung beschränkt. Nicht belegt werden persönliche Motive, Absichten oder charakterliche Zuschreibungen.
LawReport-Einordnung
Die Person wird hier nicht charakterisiert, sondern anhand einer dokumentierten beruflichen Handlung beschrieben. Entscheidend sind Datum, Funktion, konkreter Antrag oder Entscheid und die dazugehörige Primärquelle. Motive, Gesinnung oder persönliche Eigenschaften lassen sich daraus nicht ableiten.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.
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