Weihnachten bis Neujahr: Warum der Block als zweite Ferienwoche zählt
Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.
Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest. Der Entscheid bezeichnet diesen Weihnachts-/Neujahrsblock ausdrücklich nicht als Kompensation der ausgefallenen Augustwoche, sondern als zweite Ferienwoche 2026. Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.
Quellenbasis
Was die Akten zeigen
Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest. Der Entscheid bezeichnet diesen Weihnachts-/Neujahrsblock ausdrücklich nicht als Kompensation der ausgefallenen Augustwoche, sondern als zweite Ferienwoche 2026.
Antrag und Gegenposition
Für die ausgefallene Augustwoche wurde ein vollständiger Ersatzblock von sieben Kalendertagen im Jahr 2026 beantragt; eventualiter sollte ein anderer vollständiger Siebentageblock bestimmt werden.
Als weiteren Ferienblock legt das Gericht den Zeitraum vom 28. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 beim Vater fest.
“zweite Ferienwoche im Jahr 2026”
Prüfpunkt
Wie wird der fortgeltende Jahresumfang von drei Ferienwochen mit dem Ergebnis von zwei konkret festgelegten Ferienblöcken zusammengeführt?
LawReport-Einordnung
Der zentrale Vergleich ist nicht wertend, sondern rechnerisch und dispositivbezogen: Der fortgeltende Titel nennt drei Ferienwochen, der neue Entscheid legt konkret zwei Ferienblöcke beim Vater fest. Zu prüfen ist deshalb, wie die Begründung den Übergang von einem dreifachen Jahresumfang zu zwei konkret vollziehbaren Wochen rechtfertigt.
Was daraus nicht folgt
Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.
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