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Nach Art.

Nach Art. 273 Abs. 1 ZGB haben Kind und Elternteil gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr; das Kindeswohl bildet dabei die oberste Richtschnur (BGer 5A_290/2020, E. 2.2 und 3.2). Bei Elternkonflikten soll die Regelung Stabilität und Verlässlichkeit schaffen (BGer 5A_883/2017, E. 3.2–3.3). Nach Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO klärt das Gericht den Sachverhalt von Amtes wegen bis zur hinreichenden Klarheit (BGer 5A_770/2025, E. 3.1.1) und ist nicht an die Parteianträge gebunden. Wird ein beantragter Block nicht angeordnet, kann daher ein anderer vollständiger Block festgelegt werden. 4. Dokumentierte Ferienkommunikation Die…

Sat Sep 19
Quelle
01
Stellungnahme des Gesuchstellers · 26.08.2026

17.09.2026, 05:23:45 · Europe/Zurich · indexiert · Wed Aug 26 · SHA-256 e8c9e0ea1a1dc8f7…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Was die Quelle dokumentiert

Nach Art. 273 Abs. 1 ZGB haben Kind und Elternteil gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr; das Kindeswohl bildet dabei die oberste Richtschnur (BGer 5A_290/2020, E. 2.2 und 3.2). Bei Elternkonflikten soll die Regelung Stabilität und Verlässlichkeit schaffen (BGer 5A_883/2017, E. 3.2–3.3). Nach Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO klärt das Gericht den Sachverhalt von Amtes wegen bis zur hinreichenden Klarheit (BGer 5A_770/2025, E. 3.1.1) und ist nicht an die Parteianträge gebunden. Wird ein beantragter Block nicht angeordnet, kann daher ein anderer vollständiger Block festgelegt werden. 4. Dokumentierte Ferienkommunikation Die…

Einordnung

Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.

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