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2, Beilage 1), gegen welches sich die zu beurteilende Beschwerde richtet, nicht vor.

2, Beilage 1), gegen welches sich die zu beurteilende Beschwerde richtet, nicht vor. Mit diesem wurde lediglich mitgeteilt, dass keine weitere mündliche Verhandlung stattfinden werde und der Massnahmeentscheid folge. c) Das Schreiben könnte eine prozessleitende Verfügung darstellen, welche gemäss Art. 319 lit. b ZPO der Beschwerde unterliegen können. Dabei enthält die Zivilprozessordnung keine Legaldefinition der prozessleitenden Verfügung. Nach der gegenwärtigen Doktrin fallen darunter jegliche gerichtlichen Anordnungen, welche im Verlauf des Prozesses getroffen werden, diesen jedoch nicht ganz oder nur teilweise erledigen. Prozessleitende…

Sat Sep 19
Quelle
01
Entscheid vom 3. August 2026 · 03.08.2026

20.09.2026, 18:58:28 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Aug 03 · SHA-256 a2c2c4cc9cc11a26…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Was die Quelle dokumentiert

2, Beilage 1), gegen welches sich die zu beurteilende Beschwerde richtet, nicht vor. Mit diesem wurde lediglich mitgeteilt, dass keine weitere mündliche Verhandlung stattfinden werde und der Massnahmeentscheid folge. c) Das Schreiben könnte eine prozessleitende Verfügung darstellen, welche gemäss Art. 319 lit. b ZPO der Beschwerde unterliegen können. Dabei enthält die Zivilprozessordnung keine Legaldefinition der prozessleitenden Verfügung. Nach der gegenwärtigen Doktrin fallen darunter jegliche gerichtlichen Anordnungen, welche im Verlauf des Prozesses getroffen werden, diesen jedoch nicht ganz oder nur teilweise erledigen. Prozessleitende…

Einordnung

Dieser Aktenpunkt wird quellennah erfasst. LawReport trennt dokumentierten Inhalt, beteiligte Rollen, Handlungen und eine spätere rechtliche Einordnung.

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