Für Jeannine Schweizer ist am 15.-Juni-Entscheid eine konkrete professionelle Rolle belegt. Die saubere Einordnung besteht gerade darin, diese Rolle weder kleiner noch grösser zu machen, als die Quelle hergibt.
Was die Quelle trägt
Der Entscheid dokumentiert die Gerichtsschreiberin namentlich. Das ist ausreichend für eine öffentliche berufliche Verknüpfung, sofern das Personenprofil und die Rolle verifiziert sind.
Abgrenzung
Nicht ausreichend ist die Namensnennung für die Behauptung, Schweizer habe eine richterliche Stimme abgegeben, den Ausgang bestimmt oder eigenständig über das betreibungsrechtliche Existenzminimum entschieden. Dafür gibt die Quelle keinen entsprechenden Beleg.
Transparenz im Graphen
Transparenz entsteht hier durch präzise Begrenzung: professionelle Mitwirkung ja, richterliche Entscheidungskompetenz nein. Genau diese Differenz wird in den Personen- und Institutionsbeziehungen gespeichert.