Im Zirkulationsverfahren ist Jeannine Schweizers gerichtsschreiberische Mitwirkung dokumentiert. Der Aktenbefund erlaubt jedoch keine pauschale Aussage darüber, welche Textpassagen sie persönlich entworfen hat.
Was die Quelle trägt
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber erscheinen in Entscheiden in einer anderen Funktion als die Mitglieder des Spruchkörpers. Der vorliegende Entscheid weist Jeannine Schweizer ausdrücklich in dieser Rolle aus.
Abgrenzung
Für die Rekonstruktion bedeutet das: ihre Beteiligung am dokumentierten gerichtlichen Ablauf ist belegt. Wer eine bestimmte Erwägung formuliert, redigiert oder initiiert hat, lässt sich aus der blossen Funktionsangabe dagegen nicht sicher ableiten.
Transparenz im Graphen
Der Beitrag macht deshalb die institutionelle Arbeitsteilung sichtbar, ohne die interne Entstehung des Entscheids zu erfinden. Das Profil verlinkt Schweizer mit Quelle, Gericht und Entscheidung, nicht mit unbewiesenen Einzelhandlungen.