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Ivo Kuster im Zirkulationsentscheid: Was seine Mitwirkung tatsächlich bedeutet

Ivo Kusters Mitwirkung ist im Zirkulationsentscheid dokumentiert; der Aktenbefund zeigt eine Beteiligung im Spruchkörper, nicht eine alleinige Urheberschaft des Entscheids.

Sun Sep 13
Quelle
01
Aktenchronologie Ferienregelung 2026 · Mai–August 2026

13.09.2026, 14:46:58 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Aug 03 · SHA-256 cf5265294762249e…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

Ivo Kusters Mitwirkung ist im Zirkulationsentscheid dokumentiert; der Aktenbefund zeigt eine Beteiligung im Spruchkörper, nicht eine alleinige Urheberschaft des Entscheids.

Was die Quelle trägt

Der kantonale Zirkulationsentscheid vom 15. Juni 2026 führt Caroline Gstöhl als Präsidentin, Ivo Kuster und Claudia Wetter als Kantonsrichter sowie Jeannine Schweizer als Gerichtsschreiberin auf. Damit ist Kusters Mitwirkung als Richter belegt.

Abgrenzung

Diese Namensnennung trägt eine klare Aussage: Kuster gehörte zum entscheidenden Spruchkörper. Sie trägt dagegen nicht die weitergehende Behauptung, er habe jede einzelne Erwägung persönlich formuliert oder den Entscheid allein geprägt.

Transparenz im Graphen

Für LawReport wird deshalb die Relation Person → richterliche Rolle → Kantonsgericht → Zirkulationsentscheid → Quelle gespeichert. Genau diese Kette macht seine Beteiligung sichtbar, ohne aus kollegialer Mitwirkung eine individuelle Alleinverantwortung zu konstruieren.

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