Massgeblich ist hier das gerichtliche Aktenverzeichnis, nicht eine nachträgliche Zuschreibung von Motiven.
Was dokumentiert ist
Im Aktenverzeichnis des Verfahrens [interne Kennung entfernt] ist unter dem 14. Oktober 2025 ein «Gesuch um Schuldneranweisung / RA Raphael Fisch» aufgeführt. Das Verzeichnis hält danach unter anderem eine Eingangsbestätigung, Stellungnahmen beider Seiten, einen Zahlungsbefehl, Schreiben der Parteien, eine Vorladung, das Verhandlungsprotokoll vom 19. März 2026 sowie spätere Eingaben und ein Akteneinsichtsgesuch fest.
Die belastbare Aussage
Damit ist belegt, dass Fisch als Rechtsvertreter ein Gesuch um Schuldneranweisung einreichte und in diesem Verfahrensstrang als Vertreter auftrat. Das Aktenverzeichnis allein sagt jedoch nicht, dass sämtliche darin später erörterten Tatsachen von Fisch behauptet wurden oder dass das Gericht seinem Gesuch materiell folgte.
LawReport-Einordnung
Ein Aktenverzeichnis ist besonders wertvoll für die Chronologie: Es zeigt, wer welches Aktenstück wann eingereicht hat. Für materielle Schlussfolgerungen muss dagegen jeweils das betreffende Dokument selbst herangezogen werden.