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«Selbstverschuldet»: Wie die Ferienchronologie im Entscheid bewertet wird

Die beantragte Ferienwoche vom 3. bis 9. August 2026 fand nicht statt. Mit Schreiben vom 9. Juni wurde auf das Schreiben vom 4. Juni geantwortet, an der Ferienanmeldung festgehalten und ausdrücklich kein Verzicht erklärt. Das Gericht hält fest, dass nur noch zwei Ferienwochen bezogen werden könnten, und bezeichnet dies als selbstverschuldet.

Sun Sep 13
Quelle
01
Stellungnahme des Gesuchstellers · 26.08.2026

17.09.2026, 05:23:45 · Europe/Zurich · indexiert · Wed Aug 26 · SHA-256 e8c9e0ea1a1dc8f7…

02
Ferienentscheid des Kreisgerichts Wil · 07.09.2026

13.09.2026, 14:43:04 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Sep 07 · SHA-256 92b10a794cb27e44…

03
Aktenchronologie Ferienregelung 2026 · Mai–August 2026

13.09.2026, 14:43:03 · Europe/Zurich · indexiert · Mon Aug 03 · SHA-256 cf5265294762249e…

Fedlex – Schweizer Bundesrecht ↗

«Selbstverschuldet»: Wie die Ferienchronologie im Entscheid bewertet wird

Quellenbasierte Rekonstruktion. Private Familienangehörige werden nicht identifiziert. Amtsträger und Berufsträger werden nur in ihrer dokumentierten Funktion genannt.

Die beantragte Ferienwoche vom 3. bis 9. August 2026 fand nicht statt. Mit Schreiben vom 9. Juni wurde auf das Schreiben vom 4. Juni geantwortet, an der Ferienanmeldung festgehalten und ausdrücklich kein Verzicht erklärt. Das Gericht hält fest, dass nur noch zwei Ferienwochen bezogen werden könnten, und bezeichnet dies als selbstverschuldet.

Quellenbasis

Was die Akten zeigen

Die beantragte Ferienwoche vom 3. bis 9. August 2026 fand nicht statt. Mit Schreiben vom 9. Juni wurde auf das Schreiben vom 4. Juni geantwortet, an der Ferienanmeldung festgehalten und ausdrücklich kein Verzicht erklärt.

Antrag und Gegenposition

Für die ausgefallene Augustwoche wurde ein vollständiger Ersatzblock von sieben Kalendertagen im Jahr 2026 beantragt; eventualiter sollte ein anderer vollständiger Siebentageblock bestimmt werden.

Das Gericht hält fest, dass nur noch zwei Ferienwochen bezogen werden könnten, und bezeichnet dies als selbstverschuldet.

“selbstverschuldet”

Prüfpunkt

Für die Nachprüfung muss zwischen Parteivorbringen, anwaltlichem Antrag und gerichtlicher Feststellung strikt unterschieden werden.

LawReport-Einordnung

Die Dokumente zeigen mehrere Verfahrensstufen: Anmeldung, Schutzschrift, superprovisorisches Gesuch, Stellungnahmen und anschliessender vorsorglicher Entscheid. Für die Bewertung muss jede Stufe getrennt werden; ein Vorbringen einer Partei ist keine gerichtliche Feststellung und ein späterer Entscheid ersetzt nicht rückwirkend den damaligen Aktenstand.

Was daraus nicht folgt

Die dokumentierten Vorgänge belegen die genannten Anträge, Aussagen und Entscheidschritte. Sie belegen nicht ohne Weiteres persönliche Motive, Befangenheit, Rechtsmissbrauch oder eine generelle Rechtswidrigkeit. Solche weitergehenden Bewertungen würden zusätzliche rechtliche und tatsächliche Grundlagen erfordern.

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